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Vorkaufsrecht und TEILUNGSERKLÄRUNG

Dies ist eine Diskussion zu Vorkaufsrecht und TEILUNGSERKLÄRUNG innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 29.03.2009, 22:02
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Vorkaufsrecht und TEILUNGSERKLÄRUNG

Hallo

ein fiktiver Fall: In der Teilungserklärung verpflichten sich alle Parteien, in einer gesonderten notariellen Urkunde sich gegenseitig ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Bevor das passiert ist kommt es zum Verkauf gegenüber dritten. Greift das Vorkaufsrecht schon oder braucht es die notarielle Einigung?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.03.2009, 17:23
V.I.P.
 
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AW: Vorkaufsrecht und TEILUNGSERKLÄRUNG

Zitat:
Zitat von klausur
ein fiktiver Fall: In der Teilungserklärung verpflichten sich alle Parteien, in einer gesonderten notariellen Urkunde sich gegenseitig ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Bevor das passiert ist kommt es zum Verkauf gegenüber dritten. Greift das Vorkaufsrecht schon oder braucht es die notarielle Einigung?
Ja, es bedarf der notariellen Beglaubigung!
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