Dies ist eine Diskussion zu Vorkaufsrecht nutzen aus Altersbedingter Abgabe innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| ich habe hier einen fiktiven Fall und brauch mal eure Hilfe: Der Pächter eines 1978 (in der DDR) gepachteten Grundstückes möchte nun dieses aus altersbedingten Gründen abgeben. Da ein Vorkaufsrecht bis zum Tode vorliegt und das Grundstück stark aufgewertet wurde, soll dies nach Möglichkeit nicht umsonst geschehen. Beim Pachtbeginn war das Grundstück verwildertes Brachland. Im Laufe der 42 Jahre wurde durch den Pächter in Eigenverantwortung folgendes Verändert: - massiver gemauerter Bungalow mit innen Toilette und Einbauküche - 2. Bungalow (Werkstatt) + Bewohnbarer Raum (Schlafen + Bad) - Trinkwasserbrunnen mit Pumpe - zusätzlich Trinkwasserversorgung durch die Stadt - Abwasseranschluss an Kanalisation - Stromanschluss - gepflegter Baumbestand - geflieste Terrasse - Teich - befestigte Wege - Zaun Der Besitzer des Grundstücks (Erbengemeinschaft) hat seit kurzen starkes Interesse an diesem zwecks Verkauf, da in der näheren Umgebung viele Einfamilienhäuser entstanden sind und noch entstehen. -> Das Geld für den direkten Kauf steht nicht zur Verfügung. Nun zur Frage: - Kann der Pächter sein Vorkaufsrecht zum Verkauf an eine dritten Person nutzen? - Kann der Pächter es Kaufen (z.B. mit dem Geld der 3.Person) und danach sofort an diese weiterverkaufen? - Kann der Pächter sein Neubauten gegenüber dem Besitzer vergüten lassen? - Vorverkaufsrecht bis zum Tod, bedeutet auch bis zum Tod? - Kann das Vorverkaufsrecht weitergegeben werden? - Welcher qm Preis gilt beim Vorverkaufsrecht? Ich hoffe ihr könnt mir schnell helfen. |
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| AW: Vorkaufsrecht nutzen aus Altersbedingter Abgabe Zitat:
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Die Erbengemeinschaft schließt einen notariellen Kaufvertrag bei einem Notar ab. Der Notar schreibt den Käufer an. Dieser kann nun entweder sein Vorkaufsrecht geltend machen und den Vertrag "übernehmen" (zu denselben Bedingungen!) oder verzichten. |
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| AW: Vorkaufsrecht nutzen aus Altersbedingter Abgabe Zitat:
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Sonst würde der Pächter 1 oder weniger pro pm geben! |
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| AW: Vorkaufsrecht nutzen aus Altersbedingter Abgabe Zitat:
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Der Vorkaufsrberechtigte ist (zunächst) nicht der Käufer! Zitat:
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| AW: Vorkaufsrecht nutzen aus Altersbedingter Abgabe Also ich habe den SV eher so verstanden: Der Pächter will das Grundstück abgeben, will sich aber sein Vorkaufsrecht "vergüten" lassen. Das Vorkaufsrecht kommt aber erst zu Einsatz, wenn der Eigentümer wirklich verkauft, also schon einen Kaufvertrag mit einem Interessenten abgeschlossen hat. Dieser Vertrag wird dann zu gleichen Konditionen dem Vorverkaufsrechtsinhaber vorgelegt, der sich dann entscheiden kann, ob er einsteigt oder nicht. Er wird das Grundstück also nicht billiger bekommen als der Kaufinteressent. Andersrum: Wenn er es zum normalen Preis bekommt, kann er kaum mit Gewinn weiterverkaufen, weil der geforderte Preis (incl. Gewinnerzielungsabsicht) wahrscheinlich überteuert wäre. Insofern ist ein Vorkaufsrecht, wenn man das Grundstück nicht wirklich selbst möchte, eigentlich nichts wert. Anders sieht die Sache aus, wenn die Erbengemeinschaft verkaufen möchte, weil sie das Geld braucht/möchte. Interessenten werden rar sein, wenn ein rüstiger Rentner per Pacht draufsitzt, denn der Pachtvertrag wird vom Verkauf nicht berührt. Insofern sollte man mal mit der Erbengemeinschaft reden, vielleicht zeigt die sich gern finanziell erkenntlich und bezahlt die Hütte großzügig, wenn der Pachtvertrag in naher Zukunft aufgelöst wird. Wenn man in der Argumentation die Vorteile für die Erbengemeinschaft, was den Verkauf ohne Pächter anbelangt, deutlich hervorstreicht, sehe ich da gute Chancen für einen finanziellen Segen. |
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