Dies ist eine Diskussion zu Vorkaufsrecht, Mieter, Eigentumswohnung, GbR innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Vorkaufsrecht, Mieter, Eigentumswohnung, GbR wie steht es um das Vorkaufsrecht des Mieters im folgenden fiktiven Fall: Ein Mieter wohnt seit 18 Jahren in einer angemieteten Wohnung, in einem Mehrfamilienhaus mit mehr als 20 unterschiedlich großen Wohnungen. Vor 11 Jahren wurde das gesamte Wohnhaus an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) verkauft. Diese GbR besteht aus genauso vielen Mitgliedern, wie es Wohnungen gibt. Man könnte annehmen, dass jedem GbR-Teilhaber, eine Wohnungseinheit zugeordnet ist. Nun möchte sich die GbR auflösen. Eine Teilungserklärung soll gemacht werden, und danach jedem GbR-Teilhaber eine Wohneinheit notariell übertragen werden. Noch bevor die Teilungserklärung gemacht ist, kontaktiert ein GbR-Teilhaber seinen zukünftigen Mieter, der wie gesagt schon 18 Jahre in der Wohnung wohnt, ob er die von ihm bewohnte Wohnung erwerben möchte. Er schlägt einen Kaufpreis vor und bietet dem Mieter einen vorläufigen privaten notariellen Vertrag an. Der endgültige Vertrag könne dann nachdem die Wohnung von der GbR auf ihn übertragen wurde, mit dem Mieter gemacht werden. Dem Mieter wurde nie die Wohnung zum Kauf angeboten. Weiter war dem Mieter nie bewusst, dass in der GbR den Teilhabern angeblich einzelne Wohnungen zugeordnet waren. Wo bliebe in einem solchen Fall das Vorkaufsrecht des Mieters? Wie ist es möglich, dass ein GbR-Teilhaber als Wohnungsbesitzer auftritt und dem Mieter die Wohnung anbietet? Ist durch diese Konstruktion nicht faktisch das Vorkaufsrecht ausgehebelt? Oder greift das Vorkaufsrecht erst beim notariellen Vertrag, wenn der GbR-Teilhaber die Wohnung überschrieben bekommt? Aber was ist dann der Kaufpreis? Die GbR könnte theoretisch die Wohnung an den Teilhaber für einen überhöhten Preis verkaufen, sodass der Mieter sowieso kein Interesse mehr am Kauf der Wohnung hat. Der GbR-Teilhaber jedoch könnte über eine GbR-Auflösung den Kaufpreis wieder erstattet bekommen und so faktisch das Vorkaufsrecht aushebeln! Was kann der Mieter tun, um zu seinem Recht im Sinne des Gesetzestextes zu kommen? |
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| AW: Vorkaufsrecht, Mieter, Eigentumswohnung, GbR Zitat:
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| AW: Vorkaufsrecht, Mieter, Eigentumswohnung, GbR Das bedeutet, der Mieter hat gegenüber dem GbR-Teilhaber kein Vorkaufsrecht, wenn jeder Teilhaber sich seinen Anteil an der GbR durch notarielle Übertragung einer Wohnung des Wohnhauses als Eigentumswohnung sichert. Nach dieser Übertragung ist der Teilhaber Eigentümer einer Wohnung, die der Mieter seit 18 Jahren bewohnt, ihm jedoch nie als Kauf angeboten wurde, obwohl in der Mietzeit, die Wohnungen des Hauses in Wohnungseigentum umgewandelt wurden. Man kann also sagen, dass so das Vorkaufsrecht des Mieters ausgetrickst wurde. |
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| AW: Vorkaufsrecht, Mieter, Eigentumswohnung, GbR Zitat:
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| AW: Vorkaufsrecht, Mieter, Eigentumswohnung, GbR Zitat:
Vom Gesetzgeber müsste doch eigentlich gewollt sein, dass das Vorkaufsrecht des Mieters schon bei der Übertragung der ETW von der GbR auf die Einzelperson greift. |
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| AW: Vorkaufsrecht, Mieter, Eigentumswohnung, GbR Zitat:
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