
28.01.2005, 13:29
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Jan 2005 Ort: Moskau Alter: 41
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Vorkaufsrecht im Mietvertrag Hallo liebe Interessierte, ich möchte ein Einfamillienhaus mieten und Ende 2010 unter Anrechnung der bis dahin gezahlten Miete kaufen. Der Kaufpreis ist als oberer Grenzwert bereits heute vereinbart. Nach unten kann er nach Marktlage dann mit einem Gutachten gebracht werden. Wie muss ich deas Vorkaufsrecht wirksam vereinbaren um sicherzugehen, dass ich es dann auch ausüben kann. Der Vermieter schreibt einfach einen einfachen Satz in die sonstigen Vereinbarungen des Mietvertrages. Reicht das? Oder soll ich auf Notar und Eintragung ins Grundbuch bestehen? Was meint ihr? Freue mich über alle Meinungen. Danke BERG |