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Vorkaufsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Vorkaufsrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  • 1 Post By schielu

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  #1 (permalink)  
Alt 01.05.2011, 21:31
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Vorkaufsrecht

Angenommen ein verheiratetes Paar möchte in ein Haus zur Miete einziehen und das Haus wahrscheinlich in 3 Jahren kaufen und sich deshalb beim Abschluss des Mietvertrags ein Vorkaufsrecht eintragen lassen.

Welche Art von Vorkaufsrecht müsste sich das Paar dabei beim Notar eintragen lassen? Gibt es da Unterschiede oder ist Vorkaufsrecht = Vorkaufsrecht?

Weiß das evtl. jemand?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.05.2011, 21:36
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AW: Vorkaufsrecht

Zitat:
Zitat von Gerfried Beitrag anzeigen
Gibt es da Unterschiede...
Nein.

Der Antrag (bzw. Bewilligung und Beantragung) muss beim Notar unterschrieben werden; die Eintragung des Vorkaufsrechtsw erfolgt im Grundbuch. Darum kümmert sich der Notar.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.05.2011, 21:41
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AW: Vorkaufsrecht

D. h. das Paar geht einfach mit dem Vermieter/Besitzer zum Notar und sagt, dass ein Vorkaufsrecht eingetragen werden soll? Und das war´s schon?

Müssen da beide Ehepartner genannt werden?

Und weiß zufällig jemand, was so etwas ungefähr kostet? Ist das für 100 Euro zu haben oder muss dafür eher 500 Euro eingerechnet werden?
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  #4 (permalink)  
Alt 01.05.2011, 22:36
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AW: Vorkaufsrecht

Zitat:
Zitat von Gerfried Beitrag anzeigen
D. h. das Paar geht einfach mit dem Vermieter/Besitzer zum Notar und sagt, dass ein Vorkaufsrecht eingetragen werden soll? Und das war´s schon?
Ja.
Zitat:
Müssen da beide Ehepartner genannt werden?
Wenn beide ein Vorkaufsrecht haben sollen, ja.
Zitat:
Und weiß zufällig jemand, was so etwas ungefähr kostet? Ist das für 100 Euro zu haben oder muss dafür eher 500 Euro eingerechnet werden?
Die Gebühren werden nach der Kostenordnung (anhand des Verkehrswerts) berechnet.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.05.2011, 23:08
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AW: Vorkaufsrecht

wo kann man die kostenordnung denn nachschlagen? Bzw. in welcher Größenordnung würde sich das für eine Immobilie von 300.000 Euro und bei einer von 500.000 Euro bewegen? Kann man das irgendwo frei abrufen?
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  #6 (permalink)  
Alt 02.05.2011, 13:04
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AW: Vorkaufsrecht

Zu den Kosten genügt ein Anruf beim Notar!
Allerdings sollte der gesamte Mietvertrag, wenn das Vorkaufsrecht dort aufgenommen ist, beurkundet werden, sonst wäre er nichtig!
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