Dies ist eine Diskussion zu Vorhaben: Haus Kauf innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Vorhaben: Haus Kauf Familie A würde sich nun gerne mal das Haus anschauen, jedoch sagt Familie B, dass dies nur an einem bestimmten Wochentag um z.B. 18 Uhr möglich ist. Jedoch kann an diesem Tag Familie A geschäftlich bedingt nicht. Was wäre nun, wenn Familie B aber darauf beharrt, dass nur an diesem einen Tag in der Woche eine Besichtigung möglich sei? Lg CoMaMi |
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| AW: Vorhaben: Haus Kauf Was sagt denn der derzeitige Eigentümer dazu? Der will schließlich verkaufen und sollte sich darum kümmern, dass eine Besichtigung des Hauses möglich ist. Die Mieter müssen Besichtigungen zulassen, nach entsprechender Voranmeldung. Nur nebenbei: Familie A ist sich hoffentlich darüber im Klaren, dass sie die Mieter 'mitkauft'. (Es sei denn, der bisherige Eigentümer schafft es, die Mieter vorher zum Auszug zu bewegen, aber das sollte dann unbedingt im Kaufvertrag fixiert werden.) Der Mietvertrag kann erst NACH der Eigentumsumschreibung im Grundbuch wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Und wenn die Mieter sich dann querstellen - ob zu Recht oder nicht, sei mal dahingestellt - kann das ziemlich langwierig und nervtötend werden, bis sie ausziehen. |
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| AW: Vorhaben: Haus Kauf Familie A ist sich im Klaren, dass die Mieter "mitgekauft" werden. Es würde eine Kündigung wegen Eigenbedarf erfolgen. Falls danach, Familie B nicht auszieht, müsssen weitere Schritte vorgenommen werden. Eigentümer, bzw. Makler will sich wegen eines Besichtigungstermines bei Familie B melden. Falls Familie B sich querstellt, bzw. Besichtigungstermin verweigert oder verhindert, könnte dies rechtliche Folgen für Fam. B haben. |
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