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vor den Garagen Parken

Dies ist eine Diskussion zu vor den Garagen Parken innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 03.09.2008, 17:55
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vor den Garagen Parken

mal angenommen Eigentümer A gehören 2 nebeneinander liegende von 10 Garagen, darf er dann längs davor parken wenn er keine anderen Garage die Zufahrt nimmt ? Eigentümer B gehört eine danebenliegende Garage und der Anwalt von B Anwalt sagt das wäre Verboten. Welche Rechte (oder auch nicht) hat denn Eigentümer A und welche Rechte hat Eigentümer B ?
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Alt 03.09.2008, 18:01
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AW: vor den Garagen Parken

Wenn das Grundstück vor den Garagen ein öffentlicher Bürgersteig oder ähnliches ist, so meine ich, darf man dort nicht parken. Wenn es Eigentum ist, so darf man es.
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Alt 03.09.2008, 18:11
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AW: vor den Garagen Parken

wenn die Garagen im Sondereigtum sind darf man wohl, wenn es Gemeinschaftseigentum ist dann nicht, hat man mir eben gesagt (einer der es wissen muss) !!!
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  #4 (permalink)  
Alt 03.09.2008, 18:25
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AW: vor den Garagen Parken

Wo ist der Unterschied?
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  #5 (permalink)  
Alt 03.09.2008, 19:58
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AW: vor den Garagen Parken

mvmks schrieb:

"mal angenommen Eigentümer A gehören 2 nebeneinander liegende von 10 Garagen, darf er dann längs davor parken wenn er keine anderen Garage die Zufahrt nimmt ?"

Warum soll er denn nicht vor seinen Garagen parken dürfen, wenn er niemanden behindert?
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  #6 (permalink)  
Alt 03.09.2008, 22:44
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AW: vor den Garagen Parken

Darf evtl.
Aber nicht wenn die Verkehrsfläche der Gemeinschaft oder der Allgemeinheit zusteht.
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Alt 04.09.2008, 15:08
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AW: vor den Garagen Parken

Zitat:
Zitat von mvmks
mal angenommen Eigentümer A gehören 2 nebeneinander liegende von 10 Garagen, darf er dann längs davor parken wenn er keine anderen Garage die Zufahrt nimmt ? Eigentümer B gehört eine danebenliegende Garage und der Anwalt von B Anwalt sagt das wäre Verboten. Welche Rechte (oder auch nicht) hat denn Eigentümer A und welche Rechte hat Eigentümer B ?
Wenn die Flächen vor den Garagen nicht als Sondernutzungsrecht zugewiesen sind, darf er auch nicht dort parken!
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