Dies ist eine Diskussion zu Vollmacht im Kaufvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Vollmacht im Kaufvertrag es geht um einen (natürlich fiktiven) Kaufvertrag über eine nicht bebaute landwirtschaftliche Fläche . Der Wert wäre 14.000 Euro. Könnte mir jemand bitte erklären, was der folgende Absatz aus dem Kaufvertrag genau bedeutet? Besonders interessiert bin ich an den jeweils unterstrichenen Passagen. Genaugenommen interessiert mich, ob das so üblich wäre oder gäbe es Alternativen dazu? Auf welche Rechte würde die Käuferin bzw. Verkäuferin verzichten? Was könnten daraus die Konsequenzen sein, im ungünstigsten Fall? Vollzug Die Beteiligten bevollmächtigen, und zwar jeder für sich, die Natariatsangstellten XXXX XXXXXXXX und XXXXX XXXXX, beide dienstansässin XYZ Str. 9, XXXXX Stadt-Stadt, alle Erklärungen abzugeben oder zu empfangen, die zur Durchführung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages notwendig oder nützlich sein sollten. Insbesondere werden die Bevollmächtigten ermächtigt, die Identitätserklärung sowie Auflassung zu erklären. Die Bevollmächtigten werden von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht bezieht sich auch auf Anträge zur Löschung von Belastungen sowie auf Anträge zur Eintragung von Rangänderungen. Die Vertragsbeteiligten stellen die Bevollmächtigten von jeder persönlichen Haftung frei. Die vorstehende Vollmacht bezieht sich nur auf Beurkundungen, die die Notarin XXXXX XXXXX oder deren amtlich bestellter Vertreter vornehmen. Die Notarin kann die Anträge aus dieser Urkunde trennen, teilen, ändern, ergänzen und zurücknehmen. Die Beteiligten verzichten auf ihre eigenen Antragsrechte. Die Beteiligten beauftragen die Notarin mit dem Vollzug dieser Urkunde. |
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| AW: Vollmacht im Kaufvertrag Das sind allgemein übliche Formulierungen, die sich so in nahezu allen Immobilien-Kaufverträgen finden lassen. Damit werden der Notar bzw. seine Angestellten ermächtigt, alle notwendigen Schritte für die Abwicklung des Kaufvertrages zu unternehmen. Die Alternative: Käufer und Verkäufer machen alles selbst, was mit einem ungleich höheren Aufwand verbunden und absolut nicht notwendig ist. Außerdem sehe ich eher bei dieser Alternative die Gefahr, dass den Laien Fehler unterlaufen. Also: das sind ganz normale Passagen in dem Vertrag und kein Grund zur Beunruhigung. |
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| AW: Vollmacht im Kaufvertrag Die Bevollmächtigung ist schon okay. Sicher ist es besser, wenn es jemand macht, die/der sich damit auskennt. Aber ich habe mal in alten Kaufverträgen nachgeschaut. Dort stehen keine Sätze drin wie: Die Bevollmächtigten werden von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vertragsbeteiligten stellen die Bevollmächtigten von jeder persönlichen Haftung frei. Was ist denn dieser § 181 BGB? Hier finde ich nichts darüber. In der übersicht steht gestrichen. Was heißt das? |
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| AW: Vollmacht im Kaufvertrag Zitat:
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