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Vollmacht für Immobilienverkauf und Käufer aus dem Ausland

Dies ist eine Diskussion zu Vollmacht für Immobilienverkauf und Käufer aus dem Ausland innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 22.03.2010, 17:34
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Vollmacht für Immobilienverkauf und Käufer aus dem Ausland

Angenommen Verkäufer V möchte seine (deutsche) Immobilie verkaufen. Z. Zt. arbeit V aber im Ausland und beauftragt deswegen seinen Bruder B mit dem Verkauf der Immobilie. B findet einen Käufer K, der aus dem europäischen Ausland kommt.
Welche Form einer Vollmacht benötigt B für den Verkauf und muss der Verkauf vor einem deutschen Notar statt finden?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 21:58
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AW: Vollmacht für Immobilienverkauf und Käufer aus dem Ausland

Die Vollmacht muß notariell beglaubigt werden, das kann aber auch vor dem deutschen Konsulat im Ausland geschehen.
Der Verkauf (genauer die Auflassung) muß vor einem deutschen Notar geschehen - wobei auch hier wieder eine Beurkundung durch einen Konsularbeamten möglich ist.
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