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Vollmacht fuer Eigentuemerversammlung

Dies ist eine Diskussion zu Vollmacht fuer Eigentuemerversammlung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 18.04.2010, 12:45
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Vollmacht fuer Eigentuemerversammlung

Das Ehepaar A kann wider Erwarten nicht zur Eigentümerversammlung erscheinen, weil es - sagen wir mal - wg des Flugverbots nach dem Vulkanausbruch in England festhängt.

Wäre es zulässig, wenn Herr A seiner Schwester eine Vollmacht faxt, damit sie an der Eigentümerversammlung teilnimmt? - In der vom Verwalter mit den Sitzungsunterlagen verschickten Material wird darauf hingewiesen, dass man einem anderen Wohnungseigentümer oder dem Verwalter eine Vollmacht erteilen kann, nicht aber einer Person von ausserhalb der WEG.

Hat er recht?

Dank für Antworten
Villi
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  #2 (permalink)  
Alt 18.04.2010, 21:09
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AW: Vollmacht fuer Eigentuemerversammlung

Er hat sehr wahrscheinlich Recht. In den meisten Teilungserklärungen wird ausgeführt, dass Vertretungen nur durch Ehegatten, Miteigentümern oder der Verwaltung erlaubt sind. Hier müsste mal in der entsprechenden Teilungserklärung nachgesehen werden.
Warum nicht einem "erlaubten" Vertreter die Vollmacht geben, mit ausführlichen Angaben, wie zu den einzelnen Tops abgestimmt werden soll? Der Vertreter muss sich an diese Angaben halten.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 11:32
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AW: Vollmacht fuer Eigentuemerversammlung

Zitat:
Zitat von Villi
Hat er recht?
Ja, er hat Recht, wenn in der T-Erklärung nichts anderes geregelt ist!
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