Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Vollmacht bei Zwangsversteigerung?

Dies ist eine Diskussion zu Vollmacht bei Zwangsversteigerung? innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.06.2008, 08:46
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 7
Keine Wertung, maus0228 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maus0228 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maus0228 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maus0228 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maus0228 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maus0228 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maus0228 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maus0228 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maus0228 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maus0228 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Lightbulb Vollmacht bei Zwangsversteigerung?

Fam. XY möchte über eine Zwangsversteigerung ein Haus erwerben. Objekt innen und aussen besichigt. Finanzielles geklärt und Bankcheck vorliegend für 10% der Summe.
Kann Fam. XY eine Vollmacht ausstellen, für eine dritte Person die dann bietet und sich mit Zwangversteigerungen auskennt damit alles glatt läuft bei Gericht?
Wer wäre da Sinnvoll und zuständig? Notar, Anwalt.....?
Bitte um Hilfe!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 02.06.2008, 14:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.689
98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Vollmacht bei Zwangsversteigerung?

Zitat:
Zitat von maus0228
Wer wäre da Sinnvoll und zuständig? Notar, Anwalt.....?
Soll für einen Dritten geboten werden, ist die Vorlage einer Bietvollmacht notwendig. Diese Bietvollmacht muss in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden. Die Erlaubnis zum Bieten muss aus der Vollmacht ausdrücklich hervorgehen. Die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Generalvollmacht ist ebenfalls zulässig. Bei juristischen Personen muss die Vertretungsmacht nachgewiesen werden. Im Termin ist ein beglaubigter Handelsregisterauszug neueren Datums vorzulegen.
Anwalt ist OK, Aufgabe eines Notars ist es nicht!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.06.2008, 12:08
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2008
Beiträge: 24
Keine Wertung, berlinbummel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, berlinbummel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, berlinbummel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, berlinbummel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, berlinbummel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, berlinbummel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, berlinbummel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, berlinbummel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, berlinbummel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, berlinbummel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vollmacht bei Zwangsversteigerung?

Zitat:
Zitat von schielu
Anwalt ist OK, Aufgabe eines Notars ist es nicht!
Bist du Dir sicher, dass ein Anwalt eine Bietvollmacht beglaubigen kann ??
Ich dachte, gerade dies sei Aufgabe der Notare, dass Sie deine Anwesenheit und Abgeben der Unterschrift auf der Bietvollmacht beurkunden.

Bitte berichtige mich, wenn ich da einem Irrtum unterliege. Man lernt ja nie aus und ich geh nur nach meinem geringen, hoffentlich gesunden Verstand.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 16.06.2008, 09:33
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2008
Ort: extra bavaria non est vita - wo also sollte ich sonst leben?
Beiträge: 327
100% positive Bewertungen (327 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (327 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (327 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (327 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (327 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (327 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (327 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (327 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (327 Beiträge, 50 Bewertungen)100% positive Bewertungen (327 Beiträge, 50 Bewertungen)  
AW: Vollmacht bei Zwangsversteigerung?

Nur kurz zur Klarstellung:
Es ist schon Aufgabe des Notars, die Bietervollmacht öffentlich zu beglaubigen. Nur wird der Notar sich nicht in den Versteigerungstermin setzen und im Auftrag des Vollmachtgebers bieten. Das wäre ggf. Aufgabe eines Anwaltes.
__________________
Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 16.06.2008, 10:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.689
98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11689 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Vollmacht bei Zwangsversteigerung?

Zitat:
Zitat von berlinbummel
Bist du Dir sicher, dass ein Anwalt eine Bietvollmacht beglaubigen kann ??
Nein, das kann er nicht aber mit einer solchen kann er vertreten!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Vollmacht Immobilienrecht 15.10.2009 15:30
Vollmacht verus Vollmacht? Zivilrecht - Examensvorbereitung 04.03.2009 12:54
Vollmacht Adoptionsrecht 10.11.2008 17:06
Vollmacht Kommunalrecht 11.02.2007 15:37
Vollmacht Handelsrecht 03.02.2006 17:18





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN