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"voll erschlossen" gekauft, jetzt Erschließungskosten gefordert!

Dies ist eine Diskussion zu "voll erschlossen" gekauft, jetzt Erschließungskosten gefordert! innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.06.2009, 19:11
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"voll erschlossen" gekauft, jetzt Erschließungskosten gefordert!

Folgendes Problem!

Im Dorf H sollen im Zuge von Kanalarbeiten in der Straße S die Erschließungskosten auf die Anlieger umgelegt werden. So weit nichts ungewöhnliches. In diesem Fall wurde aber bereits im Jahre 1952 die Straße gebaut und mir Reichsheimstetten bebaut. Diese wurden für wenige Euro den vertriebenen hinterlassen. Nun möchte man gerne die Stromkabel in die Erde legen, Gasleitungen verlegen und den maroden Abwasserkanal austauschen. Im Zuge dessen bemerkte man, dass nie Erschließungskosten erhoben worden seien. Entsprechende Unterlagen hat man nicht gefunden. So ist es nun so, dass schlagartig die Anlieger 10.000 bis 40.000 Euro aufbringen müssen.

Meine ersten Fragen!
Haben die Anlieger eine Chance um die Kosten zu kommen?
Könnte eine Verjährung vorliegen, auch wenn die Gemeinde argumentiert die Straße wäre nie vollends ausgebaut worden?
Könnten diejenigen die in Reichsheimstetten wohnen um die Kosten herumkommen?
Kann man auch den Stromversorger, bzw. Gasversorger an den Kosten beteiligen, diese sind ja Nutznießer

Weitergehend hat Herr B in dieser Straße ein altes Grundstück gekauft. Dieses wurde als voll erschlossen vermarktet, aber nicht beim Notar so vermerkt. Herr B sicherte sich vor dem Kauf vor 4 Jahren auch mündlich zusammen mit seiner Frau ab beim Bürgermeisteramt und bekam dort die aussage: „ Alles ist voll erschlossen,...Kosten sind keine auf dem Grundstück,....können sie kaufen.“ Er zahlte die Teilung des Grundstückes, und zahlreiche Beiträge an das Landradsamt etc.
Bei einer öffentlichen Sitzung zur Sachlage der Erschließung sagte der zuständige Bauamtsleiter auch aus, dass er damals zusagte, dass bei dem Grundstück keine Kosten mehr anstünden, fügte jedoch hinzu er habe gesagt „nach derzeitiger Sachlage.“
Hat Herr B eine Chance sich auf die Aussage des Bürgermeisteramtes zu berufen?
Kann er diese Kosten beim Verkäufer des Grundstückes geltend machen, welcher als „voll erschlossen“ verkaufte.
Ich weiß, dass das Erschließungsrecht ein sehr kompliziertes ist. Ich wäre euch aber mehr als dankbar für Anregungen und Hilfen.

Mit freundlichem Gruß
andreas
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  #2 (permalink)  
Alt 03.06.2009, 10:47
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AW: "voll erschlossen" gekauft, jetzt Erschließungskosten gefordert!

Die Frage ist bereits im Baurecht gestellt u. beantwortet.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.06.2009, 13:29
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AW: "voll erschlossen" gekauft, jetzt Erschließungskosten gefordert!

Hallo,
da es mehrere Rechtsgebiete umfasst ahbe ich auch hier gepostet und hoffe auf Antworten.
Danke für jede Hilfe
andreas
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