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Verzwicktes Hauseigentum

Dies ist eine Diskussion zu Verzwicktes Hauseigentum innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 04.08.2011, 09:00
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Verzwicktes Hauseigentum

Angenommen, Bruder A und Schwester B sind beide im Grundbuch ihres Elternhauses (als GbR) eingetragen. Schwester B wohnt in dem Haus mit ihrer Familie und zahlt A, welchem etwas weniger als die Hälfte des Hauses gehört, monatlich ab. Der ausstehende Betrag zwischen A und B ist nur teilweise schriftlich festgehalten (nehmen wir an, B ist sehr gutgläubig und naiv) und ist bei der Bank im Namen von A mit dem Haus als Sicherheit eingetragen.

Ferner ist Schwester B in das Haus eingezogen, als es komplett renovierungsbedürftig war, und kam für die gesamten Renovierungskosten und -arbeiten auf. Weitere Rennovierungsmassnahmen sind dringend notwendig, und A will sich auch weiterhin nicht beteiligen.

Weiter sei angenommen, dass diese GbR auch Eigentümer einer benachbarten Immobilie ist.

Schwester B will nun A den ausstehenden Betrag auf das Elternhaus komplett ausbezahlen, um ihren Mann statt ihren Bruder in das Grundbuch einzutragen, denn im Todesfall von B sieht die GbR vor, dass nur ihre Kinder erben und ihr Mann allenfalls Wohnrecht bei den Kindern erfragen kann.
A allerdings weigert sich, den Komplettbetrag anzunehmen, da er nicht wisse, "was er jetzt mit soviel Geld anfangen soll". Spekulieren wir, dass er versuchen will, den noch ausstehenden Betrag auf das Haus gegen Bs Anteil an der benachbarten Immobilie zu tauschen.

Nun hätte ich folgende Fragen:
- Ist es zulässig, dass A die Auszahlung oder einen Kreditübertrag ablehnt? Es besteht mindestens ein mündlicher Vertrag, dass B bzw. ihre Familie Alleineingentümer des Hauses werden soll, ob schriftliche Verträge bestehen ist nicht bekannt.
- Ist es zulässig, dass A persönliche Dinge auf dem Grundstück des Wohnhauses von B lagert, welche eine Renovierung verhindern, und gleichzeitig aber jegliche Kostenbeteiligung ablehnt?
- A hat als Miteigentümer des Hauses Mitspracherecht bei einem eventuellen Verkauf. Könnte er grundsätzlich einen Verkauf ablehnen und somit Bs Vermögen, welches in das Haus investiert ist, binden (was B psychisch und finanziell ruinieren würde)?
- Wie könnte man verhindern, dass A bei einem Verkauf des Hauses nicht einen Anteil am Profit des Verkaufes erhält (also knapp die Hälfte des Profits), sondern nur den ihm zustehenden Betrag, welcher sich auf den ausstehenden Kredit beläuft? Ansonsten hätte B das Haus gratis renoviert, ohne dass er sich daran beteiligt hat.

Vielen Dank im Voraus für jegliche Anregung!
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  #2 (permalink)  
Alt 04.08.2011, 10:26
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AW: Verzwicktes Hauseigentum

Zitat:
Zitat von doedoe Beitrag anzeigen
- Ist es zulässig, dass A die Auszahlung oder einen Kreditübertrag ablehnt? Es besteht mindestens ein mündlicher Vertrag, dass B bzw. ihre Familie Alleineingentümer des Hauses werden soll, ob schriftliche Verträge bestehen ist nicht bekannt.
A kann nicht gezwungen werden! Solche Verträge bedürften der notariellen Beurkundung.

Zitat:
- Ist es zulässig, dass A persönliche Dinge auf dem Grundstück des Wohnhauses von B lagert, welche eine Renovierung verhindern, und gleichzeitig aber jegliche Kostenbeteiligung ablehnt?
Das Grundstück gehört beiden, also darf er dort auch Lagern. Allerdings darf er B nicht dadurch behindern.

Zitat:
- A hat als Miteigentümer des Hauses Mitspracherecht bei einem eventuellen Verkauf. Könnte er grundsätzlich einen Verkauf ablehnen und somit Bs Vermögen, welches in das Haus investiert ist, binden (was B psychisch und finanziell ruinieren würde)?
Niemand ist verpflichtet etwas zu verkaufen, wenn er nicht will.
Zitat:
- Wie könnte man verhindern, dass A bei einem Verkauf des Hauses nicht einen Anteil am Profit des Verkaufes erhält (also knapp die Hälfte des Profits), sondern nur den ihm zustehenden Betrag, welcher sich auf den ausstehenden Kredit beläuft? Ansonsten hätte B das Haus gratis renoviert, ohne dass er sich daran beteiligt hat.
Das wird nur über Einigung gehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.08.2011, 11:33
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AW: Verzwicktes Hauseigentum

Vielen Dank schielu!

Es ist also grundsätzlich rechtens, dass A Räume mietfrei nutzt und sich seinen Anteil mit Zinsen auszahlen lässt?

Ferner hatten wir ja angenommen, dass B sehr gutgläubig ist und vermutlich keine schriftlichen Verträge, welche einen Eingentumsübertrag bei abgezahltem Darlehen regeln, abgeschlossen hat. Auf was müsste B achten bzw. wie müsste B vorgehen, um sich jetzt noch abzusichern, damit sie nicht nach abgezahltem Darlehen sowohl Geld alsauch Investition in das Haus verliert?

Ist es zulässig, dass B alle Steuern und Versicherungen für das Haus alleine bezahlt?

Wenn ausserdem A und B einen gemeinsam genutzten Raum haben (Zugang über das Haus, in welchem B wohnt, der Raum selbst befindet sich auf einem Grundstück, welches halb zu Haus B gehört und halb zu der Nachbarimmobilie, welcher ebenfalls dieser GbR gehört), und B diesen Raum jetzt aufgrund notwendiger Renovierungsarbeiten trennen möchte (Trennmauer und Umbau Fassade), muss B dann alles komplett alleine zahlen?
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  #4 (permalink)  
Alt 04.08.2011, 11:49
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AW: Verzwicktes Hauseigentum

Grundsätzlich schützt "Blauäugigkeit nicht vor Konsequenzen. Änderungen an dem gemeinsamen Grundstück müssen beide Zustimmen.
Das Thema ist in seinen Einzelheiten so komplex, dass ein Forum wohl kaum Ergebnisse bieten kann. Es könnte ein Fachanwalt vor Ort gefragt werden.
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