Dies ist eine Diskussion zu Verzichtserklärung- Eigentumsanteil innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Verzichtserklärung- Eigentumsanteil Person A und Person B sind Geschwister und zu je 50% an einer Immobilie beteiligt. B lebt bis heut allein seid 25 Jahren in diesem Haus und übernimmt zu 100% sämtliche Kosten zur Pflege und Erhaltung. Vor 15 Jahren verzichtet A zu Gunsten B auf seinen Anteil. Dies wird durch ein NICHT notariell beglaubigtes Schriftstück festgehalten. Auch wurde das Grundbuch nie auf B umgeschrieben. Dort sind noch die verstorbenen Eltern von A und B eingetragen. Bis heute lebte B genauso wie vor dem Verzicht. Alle Pflegekosten und Arbeit zur Werterhaltung usw. der Immobilie wurden 100% von B getragen. Besteht, trotz fehlender notarieller Beglaubigung der Verzichtserklärung denn nun ein Rechtsanspruch von B auf die gesamte Immobilie? |
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| AW: Verzichtserklärung- Eigentumsanteil Ich gehe mal davon aus, dass die A und B die Erben der eingetragenen Eltern sind. Somit sind beide Eigentümer, obwohl nicht im Grundbuch eingetragen. Der "Verzicht" ist nicht gültig, da Verträge über Grundbesitz immer vor einem Notar geschlossen werden müssen. B hat somit keinen Rechtsanspruch auf die gesamte Immobilie. Gruss |
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