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verworrenes Problem: Mieteinnahmen

Dies ist eine Diskussion zu verworrenes Problem: Mieteinnahmen innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 14:57
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verworrenes Problem: Mieteinnahmen

Mal angenommen, dass...
Eine Person A und B, beide Brüder, sind Hauseigentümer und vermieten das Haus für 4 private Mietparteien und ein Textiliengeschäft. Ein Immobilienmakler wurde hinzugezogen, um sich um die Verwaltung des Hauses zu kümmern.
Recht früh wurde B von A unter Druck gesetzt einen Vertrag zu unterschreiben, durch den er auf die Verwaltungsrechte (Mitbestimmungsrechte) verzichtet. B tat dies, da es sein einziger Bruder war.
B bekommt seitdem einen Festbetrag von 250,00 monatlich und keinen Jahresüberblick. Da B dies seltsam vorkam, hat er einen Überblick gefordert, den A mit einem handgeschriebenen "Fresszettel" beantwortet hat, in dem auch Spesen (teure Hotel, Restaurantbesuche) aufgelistet sind.
20 Jahre ziehen ins Land. B hat all dies immernoch nicht vergessen, mangels Kooperationsbereitschaft von A ist eine gütliche Einigung nicht möglich. Der Vertrag ist nicht zur Hand, da er nicht weiß, wo er diesen herbekommen könnte (ja, klingt blöd, aber blöd für einen blöden, natürlich rein fiktiven Fall ist normal).

Die Fragen zu diesem Fall sind:

1. Was für einen Vertrag kann B möglicherweise unterschrieben haben?
(Selbstverständlich haben die Forumsnutzer keine Kristallkugel, aber vielleicht eine kleine Eingrenzung für einen Unwissenden

2. Ist der zur Verwaltung beauftragte Immobilienmakler buchführungspflichtig? Muss er B als Miteigentümer Auskunft geben?

3. Im Falle, dass A Geld unterschlagen hat, muss er dieses Zurückzahlen?

4. Wann verjährt so etwas, wenn es im Zeitverlauf von 20 Jahren passiert?

5. An wen würde sich B überhaupt wenden, um diese Sache zu klären?


Ich hoffe, dass euch der kleine Roman gefällt, bei mir löst dieser fiktive Fall Kopfschmerzen aus.
Tut mir leid für die ganzen Variablen, alles was offensteht.
Deswegen ist Frage 5. denke ich am wichtigsten.

Wünsche euch allen einen schönen Tag noch!

Edit: ist abgeändert, dankeschön!

Geändert von Delbiter (29.03.2010 um 17:58 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 15:11
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AW: verworrenes Problem: Mieteinnahmen

Sorry, aber Nachstehendes (fett markiert) bitte aufgrund der Forenregeln noch abändern.

Zitat:
Zitat von Delbiter
2. Ist der zur Verwaltung beauftragte Immobilienmakler buchführungspflichtig? Muss er meinem Vater als Miteigentümer Auskunft geben?
Vorab:

Zitat:
Zitat von Delbiter
5. An wen würde sich B überhaupt wenden, um diese Sache zu klären?
Der fikive Fall erscheint zumindest so komplex, dass ein Gang zum Anwalt für B wohl unumgänglich ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 18:01
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AW: verworrenes Problem: Mieteinnahmen

Danke an alle!
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  #4 (permalink)  
Alt 01.04.2010, 08:42
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AW: verworrenes Problem: Mieteinnahmen

Zitat:
Zitat von Delbiter
Recht früh wurde B von A unter Druck gesetzt einen Vertrag zu unterschreiben, durch den er auf die Verwaltungsrechte (Mitbestimmungsrechte) verzichtet.
Ohne nähere Abgaben muß man bei dieser Formulierung davon ausgehen, daß B hiermit darauf verzichtet, die Verwaltung der Immobilie warzunehmen. Sowas (oder ähnliches) wird durchaus gelegentlich gemacht, damit (angeblich oder konkret) Ruhe und Beständigkeit in der Verwaltung einkehrt und nicht jeden Tag Kleinkrieg wegen jeder unwichtigen Entscheidung herrscht.

Das bedeuted nicht, daß ihm nicht das Recht auf eine regelmäßige Abrechnung zusteht und daß er nicht an der Steuererklärung (hat ja nichts mit der Verwaltung der Immobilie zu tun) mitwirken dürfte (eigentlich muß er ja mitwirken).

Insofern ist so eine "pauschale" regelmäßige Zahlung eher als a´Konto-Zahlung zu werten.

Insbesondere wird damit aber nicht das Recht des B aufgehoben, den "Vertrag" auch wieder zu kündigen ...


Unabhängig davon müssen doch, selbst wenn B nicht mitgewirkt hat, Steuererklärungen für die Einnahmen aus Vermietung jährlich abgegeben werden und B erhält anschl. vom FA einen Bescheid - selbst ohne Einblick in die Verwaltungsbelege hat er dadurch doch sofort einen groben Überblick.
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