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Verweigerung von Änderungen im Protokoll WEG

Dies ist eine Diskussion zu Verweigerung von Änderungen im Protokoll WEG innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.04.2009, 13:57
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Verweigerung von Änderungen im Protokoll WEG

Hallo Leute,

hier folgende Fragestellung:

A ist Mitglied eines Baugremiums in einer Eigentümergemeinschaft. Der Verwaltungsbeirat des Hauses beruft eine Sitzung aus dringlichen Gründen ein. Das Baugremium 3 Personen der Verwaltungsbeirat 2 Personen der Verwalter B und sein technischer Angestellter sind anwesend. B bespricht im beisein aller ein Tonbandgerät für das Protokoll. Das schriftliche Protokoll muss A nach 30 Tagen einfordern.
A stellt fest das wesentliche Dinge die in der Sitzung besprochen wurden fehlen, weil diese von B nicht auf das Tonband gesprochen wurden.
A bemängelt das schriftliche Protokoll unverzüglich und verlangt Ergänzung und teilweise Änderung.
B verweigert dies und beruft sich auf die Tonbandaufnahme und auf die Gelegenheit die Protokollierung während der Sitzung einzufordern.
Das Protokoll soll nun Anlage zur Eigentümerversammlung werden.

A empfindet den Inhalt als sinnverfälscht und möchte die Änderung die B ihm verweigert nun durchsetzen.
Welche Möglichkeiten bestehen für A?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 01.04.2009, 17:11
V.I.P.
 
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AW: Verweigerung von Änderungen im Protokoll WEG

Zitat:
Zitat von Hansal
Welche Möglichkeiten bestehen für A?
Einen entsprechenden Antrag zur Versammlung stellen!
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  #3 (permalink)  
Alt 02.04.2009, 08:41
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AW: Verweigerung von Änderungen im Protokoll WEG

Guter Tip für A!

Die Einladung ist noch nicht verschickt. A kann einen entsprechenden Antrag stellen.
Was macht A, wenn der Verwalter sich weigert diesen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen?
Es handelt sich um eine außerordentliche Eigentümerversammlung.
Wann und wer darf diese einberufen?

Geändert von Hansal (02.04.2009 um 16:04 Uhr).
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