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Verwaltungsbeirat

Dies ist eine Diskussion zu Verwaltungsbeirat innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 01.05.2010, 22:45
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Verwaltungsbeirat

Angenommen in einer ETV kandidiert jemand als Verwaltungsbeirat, der nicht Eigentümer einer Wohnung ist (Ehemann ist Allein-Eigentümer) und wird gewählt. In der TE steht, dass nur Eigentümer Verwaltungsbeirat sein dürfen.
Erst einige Jahre später merkt jemand durch Zufall, dass ein Nichteigentümer Verwaltungsbeirat war.
Wie ist in so einem Fall vorzugehen ? Sind die Entlastungen des Beirats ok ? Ist es ok, dass der Beirat eine Aufwandsentschädigung bekommen hat ? Wer haftet dafür ?
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Alt 03.05.2010, 11:26
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AW: Verwaltungsbeirat

Die Entlastungen sind OK. Vergütungen können beschlossen werden. Es sollte allerdings neu gewählt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.05.2010, 12:17
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AW: Verwaltungsbeirat

Kann die HV diesen Beirat auffordern zurückzutreten ?

Bei der damaligen Wahl haben fünf Leute kandidiert. Der Beirat besteht laut TE aus drei Leuten und einem Ersatzmann. Ist in diesm Fall eine Nachwahl erforderlich ?
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