Dies ist eine Diskussion zu Verwaltungsbeirat innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Verwaltungsbeirat Erst einige Jahre später merkt jemand durch Zufall, dass ein Nichteigentümer Verwaltungsbeirat war. Wie ist in so einem Fall vorzugehen ? Sind die Entlastungen des Beirats ok ? Ist es ok, dass der Beirat eine Aufwandsentschädigung bekommen hat ? Wer haftet dafür ? |
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| AW: Verwaltungsbeirat Die Entlastungen sind OK. Vergütungen können beschlossen werden. Es sollte allerdings neu gewählt werden. |
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| AW: Verwaltungsbeirat Kann die HV diesen Beirat auffordern zurückzutreten ? Bei der damaligen Wahl haben fünf Leute kandidiert. Der Beirat besteht laut TE aus drei Leuten und einem Ersatzmann. Ist in diesm Fall eine Nachwahl erforderlich ? |
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