Dies ist eine Diskussion zu Verwaltung nach Teilungserkärung und Verkauf innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| zu folgendem Sachverhalt habe ich eine Frage: ein Mehrparteienhaus in Einzelbesitz wurde durch eine Teilungserklärung in Wohnungen (5) aufgeteilt. Die Wohnungen wurden über einen Zeitraum von ca. einem Jahr verkauft. Erst nach Verkauf der letzten Wohnung haben sich die neuen Eigentümer zu einer Eigentümerversammlung getroffen und einen Verwalter bestimmt. Wer ist nun für die NK-Abrechnung des Hauses wärend des Jahres vor der Verwalterbestellung verantwortlich? Laut §20 Abs. 2 WEG ist ein Verwalter für Eigentumsgemeinschaften zu bestellen und meiner Meinung nach hätte spätestens nach Verkauf der 1. Wohnung ein Verwalter bestimmt werden müssen. edit: Der Verkäufer/ehemalige Eigentümer hat bis Bestellung des Verwalters alle Rechnungen bezahlt. vielen Dank für eure Antworten... Fred Geändert von -immo- (30.07.2006 um 11:30 Uhr). |
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| AW: Verwaltung nach Teilungserkärung und Verkauf Der vorige Alleineigentümer hatte praktisch als 1ter Verwalter fungiert. Er kann, sofern im Kaufverträgen nichts anders vereinbart, die von ihm in Vorlage getretene Hausbetriebskosten per Hausnebenkostenabrechnung auf die Käufer /Miteigentümer umlegen und von ihnen die Rückserstatung verlangen. |
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