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Verwalterzustimmung - Kostenrechnung

Dies ist eine Diskussion zu Verwalterzustimmung - Kostenrechnung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 13:38
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Verwalterzustimmung - Kostenrechnung

Hallo Zusammen,

wenn eine Hausverwaltung für einen Kauf eine Verwalterzustimmung abgeben muss, wieso berechnet der Notar der Hausverwaltung dem Käufer eine Gebühr nach § 147 II KostO.
Laut Erklärung des Notars begründet sich die Gebühr wie folgt: würde der Hausverwalter dieses Dokument direkt an der Käufer weiterleiten, dann entfällt diese Gebühr.
Ist das denn richtig?

Noch eine zweite Frage: wird die Kostenrechnung des Notars höher wenn er eine Zustimmungsurkunde erstellt oder fällt diese Urkunde unter die Abrechnungsposition Dokumentenpauschale ?

Freue mich auf eine Antwort
Maala
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  #2 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 15:22
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AW: Verwalterzustimmung - Kostenrechnung

Die Verwalterzustimmung muss in beglaubigter Form erfolgen. Dieses kostet und muss (wenn nichts anderes vereinbart) vom Käufer getragen werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 20:32
V.I.P.
 
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AW: Verwalterzustimmung - Kostenrechnung

Zitat:
Zitat von maala Beitrag anzeigen
Laut Erklärung des Notars begründet sich die Gebühr wie folgt: würde der Hausverwalter dieses Dokument direkt an der Käufer weiterleiten, dann entfällt diese Gebühr.
Ist das denn richtig?
Das ist doch keine Begründung!
Zitat:
Noch eine zweite Frage: wird die Kostenrechnung des Notars höher wenn er eine Zustimmungsurkunde erstellt oder fällt diese Urkunde unter die Abrechnungsposition Dokumentenpauschale ?
Der Notar kann den Entwurf der Zustimmungserklärung berechnen, das ist keine Dokumentenpauschale.
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