Dies ist eine Diskussion zu Verwalterzustimmung - Kostenrechnung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Verwalterzustimmung - Kostenrechnung wenn eine Hausverwaltung für einen Kauf eine Verwalterzustimmung abgeben muss, wieso berechnet der Notar der Hausverwaltung dem Käufer eine Gebühr nach § 147 II KostO. Laut Erklärung des Notars begründet sich die Gebühr wie folgt: würde der Hausverwalter dieses Dokument direkt an der Käufer weiterleiten, dann entfällt diese Gebühr. Ist das denn richtig? Noch eine zweite Frage: wird die Kostenrechnung des Notars höher wenn er eine Zustimmungsurkunde erstellt oder fällt diese Urkunde unter die Abrechnungsposition Dokumentenpauschale ? Freue mich auf eine Antwort Maala |
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| AW: Verwalterzustimmung - Kostenrechnung Die Verwalterzustimmung muss in beglaubigter Form erfolgen. Dieses kostet und muss (wenn nichts anderes vereinbart) vom Käufer getragen werden. |
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| AW: Verwalterzustimmung - Kostenrechnung Zitat:
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