Dies ist eine Diskussion zu Verwaltervertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Verwaltervertrag folgender fiktiver TOP Punkt zu einer Tagesordnung einer Eigentümerversammlung: Ich bitte Sie dazu um Ihre meinung, da ich denke, dass das schon ein wenig zu weit geht, da kann man ja schon von Enteignung sprechen? Zitat Beginn: Gemäß Verwaltervertrg ist die Hausverwaltung verpflichtet, ausstehende Wohngelder einzufordern. Um die Eintreibug der Rückstände über Mahnverfahren hinaus auch zeitnah durch Zwangsmaßnahmen durchsetzen zu können, sollte die Gemeinschaft einen Beschluss fassen, der die Hausverwaltung ermächtigt, gerichtliche Schritte bis hin zu Zwangsmaßnahmen (Eintragung einer Hypothek, Kontopfändung, Zwangsversteigerung) veranlassen zu dürfen. Zitat Ende. Da bei einer KLage der Gemeinschaft der beklagte Miteigentümer ja auch alle Kosten, auch gegen sich, mittragen muss, finde ich dies dann schon unverhältnismässig. Er zahlt dann zwei Anwälte einen gegen sich und einen für sich. Für Ihre Meinung im voraus besten Dank Benbulben Geändert von Juraforum (23.03.2011 um 09:42 Uhr). Grund: Bitte nur fiktive Fälle diskutieren! |
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| AW: Verwaltervertrag Zitat:
![]() Warum soll denn die Gemeinschaft dafür aufkommen, wenn ein Eigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt? |
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| AW: Verwaltervertrag Zitat:
da will ich Ihnen gar nicht widersprechen, ich persönlich habe damit auch keine Probleme, ich habe mein Wohngeld immer bezahlt und werde es immer bezahlen. Nur mit Ermächtiugungsgesetzen habe ich immer etwas Probleme. Der Verwalter wird durch so eine Ermächtigung viel zu stark, er macht ja heute schon was er will. Auch die Rechtsprechung ist immer mehr gegen Minderheitsrechte. Aber wenn Kreuze in den Schulen abgehängt werden sollen, da kann ein Einzelner die Mehrheit tyrannisieren! Denken Sie mal darüber nach. Have a nice day Benbulben |
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| AW: Verwaltervertrag Solche Handlungsweise ist Gang und Gäbe! Der Verwalter muss befugt werden, solche Maßnahmen zu ergreifen, sonst dürfte er es nicht. Wer sonst sollte solche Schluris in die Schranken weisen können? Hier wird niemand tyrannisiert und was das mit Kreuzen in den Schulen zu tun haben soll, ist völlig unverständlich. Eine etwas abstruse Einstellung, wie ich finde! |
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| AW: Verwaltervertrag Das hängt n.m.K. auch damit zusammen, dass seit der Reform des WEG-Rechts 2007 die Eigentümergemeinschaft teilrechtsfähig ist. Damit kann der Verwalter nicht mehr in eigenem Namen für die Gemeinschaft klagen und braucht deshalb eine Vollmacht. Die Beitreibung rückständiger Wohngeldzahlungen gehört übrigens zu den Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung. |
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| AW: Verwaltervertrag Siehe dazu §27 (2) 3.: Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, sofern er hierzu durch Vereinbarung oder Beschluss mit Stimmenmehrheit der Wohnungseigentümer ermächtigt ist; |
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| AW: Verwaltervertrag Zitat:
mal ganz sachte und tief durchatmen. Wir haben in unserer WEG keine Probleme. Ich habe aber etwas dagegen zu viele Vollmachten aus der Hand zu geben. Die Eigentümerversammlung, ist wie das Parlament, die Königsdisziplin. Wenn ein akuter Fall eintritt, dann kann der Verwalter immer eine EGV einberufen, da muss man sich nicht vorher ein "Ermächtigungsgesetz" geben lassen, das ist schon einmal schief gegangen. Sind wohl ein paar Radikalere Teilnehmer unterwegs heute. Baldrian nehmen, hilft. Ihr Jüngeren wisst das eben nicht mehr. Ich wollte ja nur Ihre Meinung hören, jetzt kenne ich Sie. Ob Sie auch so reagieren würden, wenn Sie persönlich betroffen wären oder sind Sie vielleicht auch solche Anwälte die von so unsauberen Geschäften und Methoden leben? ![]() All the Best Benbulben |
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| AW: Verwaltervertrag Zitat:
Warum benötigt der Verwalter dann eine Ermächtigung, wenn die Causa ja so klar ist? Da hätte der Gesetzgeber, das dann doch gleich ins Gesetz schreiben können?
__________________ Besten Dank im voraus. Dies war nur meine bescheidene subjektive Meinung. Freundliche Grüße Benbulben |
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| AW: Verwaltervertrag Zitat:
Gruß Klaus |
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| AW: Verwaltervertrag Zitat:
Im aktuellen Fall, also wenn ein Miteigentümer wirklich nicht zahlt, kann man das weitere Vorgehen doch aaaaaaaauf einer EGV beschliessen? Warum schon Vorabvollmacht. Mit so einem Ermächtigungsgesetzt ist schon mal einer an die Macht gekommen. Das hatte schlimme Folgen? Damit gibt man dem Verwalter noch mehr Vollmachten! Die Rechte der Miteigentümer immer weiter einschränken, wobei die Eigentümerverammlung doch die Königsdiszipil sein sollte. Diese beschliesst, der Verwalter führt aus, so soll es doch sein. Aber doch nicht vorab schon alles bevollmächtigen? Wenn man einen Anwalt fragt, dann sagt dieser, selber dumm, wenn sie eine Eigentumswohnung kaufen, ein Haus ist doch viel besser!
__________________ Besten Dank im voraus. Dies war nur meine bescheidene subjektive Meinung. Freundliche Grüße Benbulben |
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