Dies ist eine Diskussion zu Verwaltergebühren innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Ist er ferner berechtigt, nach einfacher Mitteilung (kein Beschluß), Kosten für die Ausfertigung einer Bescheinigung nach § 35a zu verlangen ? Vielen Dank für Hinweise, biglamalady |
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| AW: Verwaltergebühren Zitat:
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| AW: Verwaltergebühren Hm, da ich weiß, dass schielu meist sehr kompetent antwortet, widerspreche ich nur äußerst ungern. Aber ich bin dennoch anderer Meinung. Wenn im Verwaltervertrag nicht ausdrücklich vermerkt ist, dass weitere Gebühren für die Abrechnung anfallen, sind die Kosten für die Jahresabrechnung mit dem normalen Verwalterhonorar abgegolten. Nur für die Abrechnung der Heizkosten (und Warmwasser) können Gebühren für eine Fremdfirma anfallen. Und für die Bescheinigung nach §35a können Kosten anfallen, das muss jedoch rechtzeitig den Eigentümern bekannt gemacht werden, so dass diese die Ausfertigung ablehnen können. Allerdings würde ich eine Verwaltung, die dafür Gebühren berechnet, sofort abwählen und eine andere suchen. |
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| AW: Verwaltergebühren Danke, tut gut! ![]() Zitat:
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