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Verwaltergebühren

Dies ist eine Diskussion zu Verwaltergebühren innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.05.2010, 10:16
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Question Verwaltergebühren

Ist der Hausverwalter berechtigt, zusätzlich zu seinem Verwalterhonorar Gebühren für die Erstellung der Abrechnung durch Fremddienstleister (wohl um Kosten und Arbeit für ein eigenes Abrechnungsprogramm und dessen Wartung für sich selbst einzusparen) an die Eigentümer weiterzureichen ?
Ist er ferner berechtigt, nach einfacher Mitteilung (kein Beschluß), Kosten für die Ausfertigung einer Bescheinigung nach § 35a zu verlangen ?

Vielen Dank für Hinweise,
biglamalady
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  #2 (permalink)  
Alt 20.05.2010, 10:55
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AW: Verwaltergebühren

Zitat:
Zitat von biglama Beitrag anzeigen
Ist der Hausverwalter berechtigt, zusätzlich zu seinem Verwalterhonorar Gebühren für die Erstellung der Abrechnung durch Fremddienstleister (wohl um Kosten und Arbeit für ein eigenes Abrechnungsprogramm und dessen Wartung für sich selbst einzusparen) an die Eigentümer weiterzureichen ?
Ja, ist er!

Zitat:
Ist er ferner berechtigt, nach einfacher Mitteilung (kein Beschluß), Kosten für die Ausfertigung einer Bescheinigung nach § 35a zu verlangen ?
Ja, auch dieses.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.05.2010, 20:59
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AW: Verwaltergebühren

Hm, da ich weiß, dass schielu meist sehr kompetent antwortet, widerspreche ich nur äußerst ungern. Aber ich bin dennoch anderer Meinung.
Wenn im Verwaltervertrag nicht ausdrücklich vermerkt ist, dass weitere Gebühren für die Abrechnung anfallen, sind die Kosten für die Jahresabrechnung mit dem normalen Verwalterhonorar abgegolten. Nur für die Abrechnung der Heizkosten (und Warmwasser) können Gebühren für eine Fremdfirma anfallen.
Und für die Bescheinigung nach §35a können Kosten anfallen, das muss jedoch rechtzeitig den Eigentümern bekannt gemacht werden, so dass diese die Ausfertigung ablehnen können.
Allerdings würde ich eine Verwaltung, die dafür Gebühren berechnet, sofort abwählen und eine andere suchen.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.05.2010, 10:17
V.I.P.
 
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AW: Verwaltergebühren

Zitat:
Zitat von sharon Beitrag anzeigen
Hm, da ich weiß, dass schielu meist sehr kompetent antwortet,
Danke, tut gut!

Zitat:
widerspreche ich nur äußerst ungern. Aber ich bin dennoch anderer Meinung.
Nicht doch! Ohne qualifizierte Widersprüche kann ich nicht dazulernen.

Zitat:
Nur für die Abrechnung der Heizkosten (und Warmwasser) können Gebühren für eine Fremdfirma anfallen.
Richtig und davon bin ich ausgegangen. Alles andere wäre wirklich Unfug!

Zitat:
Und für die Bescheinigung nach §35a können Kosten anfallen, das muss jedoch rechtzeitig den Eigentümern bekannt gemacht werden, so dass diese die Ausfertigung ablehnen können.
Allerdings würde ich eine Verwaltung, die dafür Gebühren berechnet, sofort abwählen und eine andere suchen.
Auch dem stimme ich zu! Allerdings: Mehraufwand ist. Bei neuen V-Verträgen berücksichtigen die V dieses auch im erhöhten Honorar.
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