Dies ist eine Diskussion zu Verwalterbestellung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Verwalterbestellung folgender fiktiver Fall: Eine einzige Eigentümerin und Selbstnutzerin einer WEG mit ca. 40 Eigentümer verlangt vom derzeitigen Verwalter folgende TOPS in die Tagesordnung der noch stattfindenden Eigentümerversammlung aufzunehmen. 1) Bewerbung einer weiteren HAusverwaltung. 2) Wahl der HAusverwaltung. Die Frage die hier gestellt wird, ist folgende. Ist der derzeitige Verwalter verpflichtet, diese TOPS in die Tagesordnung aufzunehmen? Es liegt von der Eigentümerin keine Information bzgl. des Namens der "weiteren Hausverwaltung" noch ein evtl. Entwurf eines Verwaltervertrages vor. Dieser müsste doch bei der Einladung an alle Eigentümer mitgesandt werden. Oder ist der derzeitige Verwalter verpflichtet, sich selbst eine neue Verwaltung zu suchen? LG ich freue mich auf fiktive Antworten. |
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| AW: Verwalterbestellung er muss die anträge der Eigentümer berücksichtigen - sich jedoch nicht um die suche neuer HV's kümmern... man könnte als hv aber z.b. nachfragen, wieso sie das möchte - und mal beim verwaltungsbeirat vorsichtig nachfragen, woher der wind kommt.. |
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| AW: Verwalterbestellung Hallo, der Vorschlag kam nur von einer Eigentümerin, die gleichzeitig Vorsitzende des Verwaltungsbeirates ist. Diese nennen wir die Eigentümerin mal A hat ein persönliches Problem mit der derzeitigen Verwalterin B. Die Frage die sich hier stellt, ist folgende: Es können doch nur Punkte auf die Tagesordnung, welche auch Beschlussfähig sind, oder? LG |
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| AW: Verwalterbestellung Zitat:
Gruß Klaus
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Verwalterbestellung Hallo, ja der derzeitige Verwaltervertrag läuft zum 31.12.2011 aus, die Wiederbestellung der derzeitigen Verwaltung steht auf der Tagesordnung. Könnte man nun folgende Tagesordnungspunkte anführen:? 1)Bewerbung einer weiteren Hausverwaltung 2)Beschlussfassung über die Wiederbestellung der Hausverwaltung XY und Beschluss des zugesandten Verwaltervertrages mit Unterzeichnungsbevollmächtigtung des Eigentümers AB für einen Zeitraum vom 1.1.2012 bis 31.12.2015 LG |
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| AW: Verwalterbestellung prinzipiell natürlich... dann sollte sich der verwaltungsbeirat um entsprechende angebote bemühen... es ist jedoch so, dass wenn alle anderen eigentümer keine neue verwaltung möchten, die verwaltungsbeirätign alleine da steht -ihr status als verwaltungsbeirat gibt ihr deshalb nicht mehr stimmberechtigung.. für eine verwalterbestellung (sprich auch den wechsel) reicht die einfache mehrheit. um ihre chancen auf einen wechsel zu erhöhen, sollte sie gut argumentieren, weswegen sie die derzeitige verwaltung nicht mehr möchte |
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| AW: Verwalterbestellung danke für die Antworten. LG |
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| AW: Verwalterbestellung Hallo, die Versammlung steht kurz bevor und die Dame des Verwaltungsbeirates möchte die Eigentümer mit Vollmachten auf ihre Seite ziehen. Die alte und derzeitige Verwaltung weis bis heute nicht, wer neuer Verwalter der Wohnanlage sein soll. Darf der Verwaltungsbeirat vom Verwalter die Zusendung der Vollmachten verlangen oder sind diese erst zu Beginn der Eigentümerversammlung vorzulegen. LG |
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| AW: Verwalterbestellung Die Vollmachten haben bei Beginn der Verwaltung vorzuliegen. Vorher gehen die den Beirat überhaupt nichts an!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Verwalterbestellung Hallo Schielu, danke für die Antwort. Muss der Verwaltungsbeirat Orignialvollmachten vorlegen oder reichen Faxe aus. Es kann ja sein, dass ein oder mehrere Eigentümer ihn bevollmächtigen, das Stimmrecht auszuüben. Wenn ja, wo findet man Urteile oder Gesetze hierzu. LG |
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