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Verwalter vereitelt Beschlußfassungsanträge zum Verwalterwechsel

Dies ist eine Diskussion zu Verwalter vereitelt Beschlußfassungsanträge zum Verwalterwechsel innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.05.2011, 15:19
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Verwalter vereitelt Beschlußfassungsanträge zum Verwalterwechsel

Hallo Forum,

eine - na klar - hypthetische Situation:

Zur bevorstehenden ETV (Eigentümerversammlung) und vor Ablauf des Verwaltervertrags am 31.12.2011 wurde der Antrag gestellt, die Vorstellung andere Hausverwalter zum Zwecke der eventuellen Übernahme der Verwaltung (ab 2012) zu berücksichtigen:

anlässlich der jährlichen und demnächst bevorstehenden Eigentümerversammlung möchte ich folgende Beschlussfassungsanträge stellen:
• Verwalterbestellung und Verwaltervertrag (I):
Zur bevorstehenden Bestellung eines Verwalters nach § 26 WEG sollen sich in Kenntnis des Verwaltungsbeirats andere Verwalter/Verwaltungsunternehmen der Eigentümergemeinschaft vorstellen und um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ab 2012 bewerben.
Angebote liegen dem Verwaltungsbeirat zur Einsichtnahme der Eigentümer vor.


Nun trifft die Einladung zur ETV mit u.a. folgendem Text ein:
"TOP 1a Verwalterfolgebestellung und Verwaltungsvertragsverlängerung"

Meines Erachtens handelt es sich um einen Ladungsfehler, weil die Vorstellung/Bewerbung andere Verwalter nicht erwähnt wird.

Ist der Verwalter u.U. nicht vepflichtet den Antrag in die Einladung aufzunehmen, da dem Beschlußfassungantrag keine Namen und Angebote der konkurrierenden Verwalter hinzugefügt wurden? Allerdings sind allen Eigentümern und dem Beirat die Namen und Angebote der Mitbewerber vom Antragsteller bekanntgegeben worden!

Fehlt unter Umständen die Voraussetzung für eine Anfechtungsklage zu Beschlüssen dieses TOP's, weil dem (alten) Verwalter notwendige Angaben nicht gemacht wurden und dieser deshalb nicht verpflichtet sein könnte, den Beschlussfassungantrag zum Verwalterwechsel zu berücksichtigen?

Bin mal gespannt, was an Meinungen reinkommt.

Gruß
D.

Geändert von DEYJKARK (25.05.2011 um 20:27 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 10:19
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AW: Verwalter vereitelt Beschlußfassungsanträge zum Verwalterwechsel

Zitat:
Zitat von DEYJKARK Beitrag anzeigen
Allerdings sind allen Eigentümern und dem Beirat die Namen und Angebote der Mitbewerber vom Antragsteller bekanntgegeben worden!
Desahlb reicht m.E. die Bezeichnung des TOP aus! Die Wahl eines neuen Verwalters ist ja noch nicht vorgesehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 15:03
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AW: Verwalter vereitelt Beschlußfassungsanträge zum Verwalterwechsel

Hi,

ich verstehe Deinen Einwand nicht!

Reicht die Formulierung "... sollen sich in Kenntnis des Verwaltungsbeirats andere Verwalter/Verwaltungsunternehmen der Eigentümergemeinschaft vorstellen und um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ab 2012 bewerben." denn nicht aus?

Der derzeitige Verwalter hatte doch den Beschlußfassungsantrag wortwörtlich übernehmen können und jeder hätte verstanden, dass es entweder um Wiederbestellung oder eine Neuebestellung geht.

Durch die Formulierung des TOP wird die Absicht mißverständlich und unklar, über was überhaupt ein Beschluß gefaßt werden soll.

Unter Umständen könnte der Verwalter die Vorstellung der anderen Verwalter während der ETV blockieren? Oder wenn tatsächlich ein neuer Verwalter bestellt würde, ein Eigentümer den Beschluß anfechten, weil der TOP nicht klar verständlich war?

Gruß
D.

Geändert von DEYJKARK (26.05.2011 um 23:41 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 01.06.2011, 10:22
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AW: Verwalter vereitelt Beschlußfassungsanträge zum Verwalterwechsel

Zitat:
Zitat von DEYJKARK Beitrag anzeigen
Hi,

ich verstehe Deinen Einwand nicht!

Reicht die Formulierung "... sollen sich in Kenntnis des Verwaltungsbeirats andere Verwalter/Verwaltungsunternehmen der Eigentümergemeinschaft vorstellen und um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ab 2012 bewerben." denn nicht aus?

Der derzeitige Verwalter hatte doch den Beschlußfassungsantrag wortwörtlich übernehmen können und jeder hätte verstanden, dass es entweder um Wiederbestellung oder eine Neuebestellung geht.

Durch die Formulierung des TOP wird die Absicht mißverständlich und unklar, über was überhaupt ein Beschluß gefaßt werden soll.

Unter Umständen könnte der Verwalter die Vorstellung der anderen Verwalter während der ETV blockieren? Oder wenn tatsächlich ein neuer Verwalter bestellt würde, ein Eigentümer den Beschluß anfechten, weil der TOP nicht klar verständlich war?

Gruß
D.
Meines Erachtens ist der TOP unklar bezeichnet. Es hätte sinngemäß heißen müssen:

"Bestellung eines Verwalters ab 2012 und Abschluß eines Verwaltervertrages"

Die Betitelung "Verwalterfolgebestellung und Vertragsverlängerung" suggeriert, dass die Abstimmung auf den gegenwärtigen Verwalter beschränkt ist. Die Tatsache, dass es Neubewerbungen gibt, wird dem Ladungsempfänger nicht mitgeteilt und damit nicht bewußt.

Ich halte es für einen Ladungsfehler, wobei ich anmerken möchte: Verwalter sind ja nicht doof. Es ist m.E. nicht auszuschließen, dass die Formulierung "noch gerade so an der Grenze liegt" so dass eine Anfechtung keinen Erfolg hätte. Das Gegenargument könnte in etwa so lauten: "Der aktuelle Verwalter bewirbt sich ja wieder, insofern ist es eine Folgebestellung. Der einzelne Eigentümer kann ja dagegen stimmen".
__________________
Gruß

Klaus
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  #5 (permalink)  
Alt 05.06.2011, 23:26
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AW: Verwalter vereitelt Beschlußfassungsanträge zum Verwalterwechsel

Hallo Klaus,

vielen Dank für Deine Einschätzung, die ich und andere teilen: In einer anderen Angelegenheit (Wirtschaftsplan nicht erstellt) traf man sich zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht.

Als Ausdruck der Prozesswirtschaftlichkeit wurde auch das Thema "TOP Verwalterfolgebestellung und Verwaltungsvertragsverlängerung" besprochen.

Das Gericht hat dem Verwalter eine Rüge erteilt und zu Protokoll genommen, dass sich dritte Verwalter einer Wahl stellen sollen und eine Anfechtungsklage Erfolg beigemessen würde, würde der Verwalter sich im selben Wahlgang der Wiederwahl stellen. Der Verwalter - nicht blöde - hat eine 2. Eigentümerversammlung für den Fall gefordert, wenn Eigentümer ihm erneut das Mandat erteilen würden.

Deine Formulierung "Bestellung eines Verwalters ab 2012 und Abschluß eines Verwaltervertrages" finde ich korrekt. Ich habe in WEG-Literatur (David Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 2. Auflage 2010) folgenden, ganz schlichten und unverfänglichen Vorschlag gefunden:

"Verwalterbestellung und Verwaltervertrag".

Vielen Dank an alle!

Gruß
D.
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