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Verwalter handelt entgegen gefaßter Beschlüsse

Dies ist eine Diskussion zu Verwalter handelt entgegen gefaßter Beschlüsse innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 08.04.2011, 22:48
Boardneuling
 
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Verwalter handelt entgegen gefaßter Beschlüsse

Hallo,

mal angenommen es gäbe nach einer Wohnungs-Eigentümerversammlung kein Protokoll und der Verwalter führt gefaßte Beschlüsse anders als beschlossen durch - wie wären folgende Details zu beurteilen:

Es soll eine Sanierung am Haus durchgeführt werden. Der Verwalter lädt zu einer außerordentlichen Versammlung ein. In der Einladung sind keine weiteren Details zu evtl. vorliegenden Angeboten etc. angegeben aber für die Sitzung angekündigt.

Auf der Versammlung informiert der Verwalter die Anwesenden über die eingeholten Handwerker-Angebote. Nicht Anwesende lassen sich durch Anwesende vertreten. Zunächst wird von den anwesenden Eigentümern ein Beschluss über Art und Umfang der Sanierungs-Arbeiten gefaßt. Anschließend geht es um die Auswahl, welcher Anbieter (A, B, C oder D) den Zuschlag für die Sanierung erhalten soll. Die Entscheidung fällt auf D den günstigsten Anbieter.

Es vergehen 29 Tage ohne dass die Beschlüsse (z.B. per Protokoll) den nicht teilgenommenen Miteigentümern bekannt gegeben werden. Entsprechend werden die gefaßten Beschlüsse nicht angefochten.

Am 30. Tag nach der Versammlung informiert der Verwalter lediglich die Eigentümer, die an der Versammlung teilgenommen haben darüber, dass Anbieter D nicht mehr den Auftrag in beschlossener Art und Umfang ausführen kann/will. Er beauftragt nicht den nächst günstigeren Anbieter (der nach beschlossner Art/Umfang ausführen könnte), sondern Anbieter B. Dieser erstellt ein neues Angebot und kann/will nicht die Arbeiten nach Art/Umfang gemäß des gefaßten Beschlusses ausführen. Die Mehrkosten werden auf über 4ooo Euro taxiert. Der beauftragte Anbieter B soll sofort mit der Ausführung beginnen.

Bei diesem fiktiven Fall sind die folgenden Fragen interessant:

- Wie wäre ein solcher Fall einzuschätzen?
- Welche Auswirkung hätte es, wenn es kein Beschluss-/Versammlungs-Protokoll gäbe?
Müßte der Verwalter den nächst günstigen Anbieter wählen, der nach Art/Umfang gem. Beschluß liefern könnte? ODER
- Müßte es eine neue WEG-Versammlung mit neuen Beschlüssen geben?
- Welche Möglichkeiten gäbe es für Eigentümer, die nicht mit der Vorgehensweise des Verwalters einverstanden wären?

Für Ihre Meinung im voraus besten Dank
__________________
Mit freundlichen Grüßen
Ch. Ipper
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