Dies ist eine Diskussion zu Vertretung in Eigentümerversammlung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Vertretung in Eigentümerversammlung In der Teilungserklärung steht nichts zu Einschränkungen der Vertreterberechtigung. Also müsste die gesetzliche Grundlage greifen... Den übrigen Eigentümern wird das nicht gefallen. Sie werden versuchen den fiktiven Mieter aus der Versammlung zu entfernen. Welche Möglichkeiten hätten die Eigentümer ? Welche Möglichkeiten hätte der fiktive Mieter mit der gültigen Vollmacht, sich gegen diese (evtl ungesetzliche) Maßnahmen, wie zb die Aufforderung, die Versammlung zu verlassen, zu wehren ?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Vertretung in Eigentümerversammlung Grundsätzlich: ist die Übertragung des Stimmrechts auf eine andere Person zulässig, soweit dies nicht durch eine im Grundbuch eingetragene Vereinbarung ausdrücklich untersagt ist. Dabei kann die Ausübung des Stimmrechts sowohl auf einen anderen Wohnungseigentümer, als auch auf jeden Dritten übertragen werden. Zur Frage: Der Vertreter könnte z.B. die Versammlung darauf aufmerksam machen, dass alle Beschlüsse die nach seinem "Rauswurf" gefasst werden, ungültig sind und angefochten werden können, da die Teilungserklärung keine andere Regelung einer Vertretung enthält. Weiterhin hat der der Vertreter nicht nur ein Anwesenheits- und Rederecht, sondern darüber hinaus ist er zur Ausübung des Stimmrechts befugt. |
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