Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Vertretung in der Eigentümerversammlung

Dies ist eine Diskussion zu Vertretung in der Eigentümerversammlung innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.11.2007, 17:02
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 9
Keine Wertung, a_doc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, a_doc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, a_doc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, a_doc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, a_doc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, a_doc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, a_doc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, a_doc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, a_doc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, a_doc hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Vertretung in der Eigentümerversammlung

An der Versamlung einer Eigentümergemeinschaft nimmt seit zwei Jahren ein Mitbewohner eines Eigentümers ein, d. h. diese Person ist kein Eigentümer. Der Eigentümer selber erscheint in der Versammlung nicht. Der Mitbewohner hat keine Vertretungsvollmacht, er begründet seine Anwesenheit damit, daß er ja auch in dem Haus wohnt.
In der Teilungserklärung der WE-Gemeinschaft ist nicht explizit geregelt, wie die Vertetung bei der Versammlung geregelt ist.
Frage: Ist der Mitbewohner überhaupt zur Teilnahme an der Versammlung berechtigt? Falls nein, wie kann man ihm dies untersagen? Sind die in der Vergangenheit gefassten Beschlüsse überhaupt wirksam, da er ja u. U. unberechtigt fleissig mit abgestimmt hat?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 18.11.2007, 22:15
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2006
Beiträge: 119
Keine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vertretung in der Eigentümerversammlung

Also, Stimmrecht haben nur die Eigentümer, bzw. deren durch Vollmacht ausgewiesenen Vertreter. Ein Mieter (ich gehe davon aus, dass es sich um einen handelt) hat keinerlei Mitbestimmungsrechte auf einer Eigentümerversammlung.
Anwesend sein dürfen auch nur die Eigentümer, deren bevollmächtigte Vertreter und die Hausverwaltung. Jeder andere sollte eigentlich von der Verwaltung "entfernt" werden.
Im Allgemeinen gilt die Regelung, daß ein Eigentümer nur den Ehepartner (heute vermutlich auch Lebensgefährte würde ich mal sagen) oder einen anderen Eigentümer bzw. die Hausverwaltung als Vertreter angeben kann. Mir ist nicht bekannt, dass andere Personen zugelassen werden können. Kann ich aber nicht beschwören.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 20.11.2007, 09:28
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 32
Keine Wertung, Sputnik hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sputnik hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sputnik hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sputnik hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sputnik hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sputnik hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sputnik hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sputnik hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sputnik hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Sputnik hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vertretung in der Eigentümerversammlung

Zitat:
Zitat von sharon
Im Allgemeinen gilt die Regelung, daß ein Eigentümer nur den Ehepartner (heute vermutlich auch Lebensgefährte würde ich mal sagen) oder einen anderen Eigentümer bzw. die Hausverwaltung als Vertreter angeben kann. Mir ist nicht bekannt, dass andere Personen zugelassen werden können. Kann ich aber nicht beschwören.
Wäre mir neu, dass man nur den Ehepartner bevollmächtigen darf. ABer eine schriftliche Vollmacht im Original für die jeweilige Versammlung ausgestellt ist Pflicht, sonst ist eine Teilnahme eigentlich nicht erlaubt. Da ist die Frage, wie eng man das handhaben will.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 21.11.2007, 16:47
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2006
Beiträge: 119
Keine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sharon hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Vertretung in der Eigentümerversammlung

Habe mich nochmal schlau gemacht. Sputnik hat Recht. Grundsätzlich gesehen, kann ein Eigentümer jeden bevollmächtigen. Allerdings ist in den Teilungserklärungen oftmals (alle, die ich kenne) der Personenkreis, der dafür in Frage kommt eingegrenzt. Also erst mal in der Teilungserklärung nachschauen, was dort über Vollmachten drinsteht.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Eigentümerversammlung / Vertretung durch Vollmacht Immobilienrecht 12.11.2011 11:49
Eigentümerversammlung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 17.05.2010 22:27
Vertretung bei Eigentümerversammlung durch Vater/Mutter Immobilienrecht 12.12.2009 12:38
Vertretung in Eigentümerversammlung Immobilienrecht 22.04.2009 10:54
Vertretung bei Eigentümerversammlung Mietrecht 11.07.2007 17:47





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN