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Vertragsstrafe, wenn Hausverkäufer nicht ausziehen will?

Dies ist eine Diskussion zu Vertragsstrafe, wenn Hausverkäufer nicht ausziehen will? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.05.2010, 15:37
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Vertragsstrafe, wenn Hausverkäufer nicht ausziehen will?

Hallo Leute


Angenommen, ein Haus wurde bereits in Höhe von 113.000 Euro
per Notar beglaubigt verkauft und die Übergabe findet am 15.07.2010 statt.
Was würde auf die Verkaufer zukommen, wenn sie den
Termin des Auszuges nicht einhalten, weil sie von ihrem
Makler einfach keine Immobilienangebote bekommen?

Eine teure Vertragsstrafe inklusive Klage ist wohl zu
erwarten, nur in welcher Preislage müsste man sich das
vorstellen? Generell würden mich die Folgen interessieren.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.05.2010, 19:29
V.I.P.
 
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AW: Vertragsstrafe, wenn Hausverkäufer nicht ausziehen will?

Zitat:
Zitat von Shadow315 Beitrag anzeigen
Was würde auf die Verkaufer zukommen, wenn sie den
Termin des Auszuges nicht einhalten, weil sie von ihrem
Makler einfach keine Immobilienangebote bekommen?
Sie müssten entweder die vereinbarten Konsequenzen aus dem Kaufvertrag tragen oder sich eine andere Bleibe suchen, beispielsweise in einem Hotel.
Zitat:
Eine teure Vertragsstrafe inklusive Klage ist wohl zu
erwarten, nur in welcher Preislage müsste man sich das
vorstellen?
Das hängt ganz vom Vertrag ab. Gut möglich, dass die Käufer ihrerseits in ein Hotel ziehen und den Schaden geltend machen, weitere Kosten nicht inbegriffen. Das kann man sich als Verkäufer gut ausrechnen.

A propos: war der Makler zu der Beschaffung einer Alternative vertraglich verpflichtet (was ich nie im Leben glaube)?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.05.2010, 19:41
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AW: Vertragsstrafe, wenn Hausverkäufer nicht ausziehen will?

Nun, soweit ich weiß, kann der Käufer eine Räumungsklage
beantragen, was natürlich seine Zeit mit sich bringt.

Und in diesem Fall gehen wir einfach mal davon aus, dass
der Makler zu keiner Klausel genötigt wurde, die ihn dazu
zwingt, den Verkäufern etwas anderes zu besorgen.

Weiterhin stellen wir uns vor, hat der Käufer bereits im
Vorfeld schon einige Handwerker - natürlich mit dem
jetzigen Besitzer abgepsrochen - ins Haus kommen lassen, um
Kostenvoranschläge der Bank vorzulegen, die sowas für einen
Kredit verlangen.

Ein weiterer Punkt der zur Kosten führen kann für den Verkäufer,
oder etwa nicht? Weil die Banken geben ja den Kredit und die
Arbeiter stehen ja dann fast schon in den Startlöchern.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.05.2010, 23:02
V.I.P.
 
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AW: Vertragsstrafe, wenn Hausverkäufer nicht ausziehen will?

Zitat:
Zitat von Shadow315 Beitrag anzeigen
Nun, soweit ich weiß, kann der Käufer eine Räumungsklage
beantragen, was natürlich seine Zeit mit sich bringt.
Klar. Aber den Schadenersatz aus der Vertragsverletzung macht er darüber hinaus geltend.

Zitat:
Ein weiterer Punkt der zur Kosten führen kann für den Verkäufer,
oder etwa nicht? Weil die Banken geben ja den Kredit und die
Arbeiter stehen ja dann fast schon in den Startlöchern.
Richtig. Aber der Käufer muss den Schaden gering halten. Was unvermeidbar ist, macht er geltend, aber aasen ist nicht.
__________________
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