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Vertragsstrafe 17 Jahre nach dem Kauf?

Dies ist eine Diskussion zu Vertragsstrafe 17 Jahre nach dem Kauf? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 01:59
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Vertragsstrafe 17 Jahre nach dem Kauf?

Mal angenommen, jemand hat ein Gewerbeobjekt im Jahre 1994 gekauft. Im Kaufvertrag des Objekts sind verschiedene Klauseln festgehalten worden, die auch bei nichteinhaltung, Vertragsstrafe zu zahlen ist. Die Klauseln aus dem Kaufvertrag, wurden
bis jetzt weder eingehalten oder überhaupt nicht erfüllt.

Haben die im Kaufvertrag festgehaltenen Klauseln heute noch ihre Gültigkeit die auch heute (17 Jahre nach dem Kauf) erfüllt werden müssen?

Viele Grüsse
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  #2 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 10:23
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AW: Vertragsstrafe 17 Jahre nach dem Kauf?

Das ist zu pauschal. Einzelheiten wären wichtig.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 20:32
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AW: Vertragsstrafe 17 Jahre nach dem Kauf?

Die im Kaufvertrag festgehaltenen Klauseln beinhalten, dass eine vorher im Vertrag festgesetzte Summe, zum Umbau und Arbeitsplätze geschaffenwerden sollten. Beides ist nicht eingetroffen. Der Verkäufer des Objektes war die Gemeinde (staatl.) und Käufer Privat.

Daher meine Frage;

Ist der Vertrag im vollen Umfang inkl. Klauseln noch nach 17 Jahren einzuhalten?
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  #4 (permalink)  
Alt 03.12.2011, 11:01
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AW: Vertragsstrafe 17 Jahre nach dem Kauf?

Zitat:
Zitat von fritz2317 Beitrag anzeigen
Ist der Vertrag im vollen Umfang inkl. Klauseln noch nach 17 Jahren einzuhalten?
M.E. ja! Die Gemeinde hat dem Käufer nun wirklich lange genug Zeit gfelassen, seinen Vertrag zu erfüllen! Gibt es keine Rückauflassungsvormerkung?
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  #5 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 04:01
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AW: Vertragsstrafe 17 Jahre nach dem Kauf?

Nein, die gibts es nicht.

Im Kaufvertrag stehen nur die o. g. Klauseln mit Vertragsstrafen bei nichteinhaltung.


Viele Grüsse
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  #6 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 18:16
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AW: Vertragsstrafe 17 Jahre nach dem Kauf?

Hat keiner eine Idee?

Viele Grüsse
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