Dies ist eine Diskussion zu Vertragsstrafe 17 Jahre nach dem Kauf? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Vertragsstrafe 17 Jahre nach dem Kauf? bis jetzt weder eingehalten oder überhaupt nicht erfüllt. Haben die im Kaufvertrag festgehaltenen Klauseln heute noch ihre Gültigkeit die auch heute (17 Jahre nach dem Kauf) erfüllt werden müssen? Viele Grüsse |
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| AW: Vertragsstrafe 17 Jahre nach dem Kauf? Das ist zu pauschal. Einzelheiten wären wichtig.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Vertragsstrafe 17 Jahre nach dem Kauf? Die im Kaufvertrag festgehaltenen Klauseln beinhalten, dass eine vorher im Vertrag festgesetzte Summe, zum Umbau und Arbeitsplätze geschaffenwerden sollten. Beides ist nicht eingetroffen. Der Verkäufer des Objektes war die Gemeinde (staatl.) und Käufer Privat. Daher meine Frage; Ist der Vertrag im vollen Umfang inkl. Klauseln noch nach 17 Jahren einzuhalten? |
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| AW: Vertragsstrafe 17 Jahre nach dem Kauf? Zitat:
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Vertragsstrafe 17 Jahre nach dem Kauf? Nein, die gibts es nicht. Im Kaufvertrag stehen nur die o. g. Klauseln mit Vertragsstrafen bei nichteinhaltung. Viele Grüsse |
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