Dies ist eine Diskussion zu Vertragsfreiheit beim Immokauf... innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Vertragsfreiheit beim Immokauf... Ich habe eine Frage zum Immobilienkauf. Angenommen ein Makler hat ein Objekt im Angebot. Mehrfamilienhaus mit Preisangabe z.B. 300.000.-. Ein potenzieller Käufer besichtigt das Objekt zusammen mit privaten Verkäufer (Eigentümer) und Makler. Der mögliche Käufer erklärt nach der Besichtigung: Mir gefällt das Angebot, der Preis von 300.000.- ist für mich ok und wenn ich die schriftliche Finanzierungszusage der Bank bekomme kaufe ich ohne zu handeln das Objekt zum Angebotspreis. So geht man auseinander. 3 Tage später ruft der Makler den potenziellen Käufer an und fragt ob die Bank den Kauf finanziert. Der mögliche Käufer hat die Bankzusage erhalten und teilt dies dem Makler mit. Der Makler spricht mit dem Eigentümer der nun aber plötzlich 320.000.- als Kaufpreis haben möchte da er im laufenden Jahr 20.000 in das Objekt investierte. Meine Frage: Ist der ursprüngliche Angebotspreis (300.000) für den Eigentümer bindend oder gilt hier die Vertragsfreiheit? Gruß, BB |
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| AW: Vertragsfreiheit beim Immokauf... Der ursprüngliche Preis ist nicht bindend für ihn. Noch bis kurz vor der Unterschriftsleistung beim Notar kann er es sich teilweise (Preis) oder ganz (gar nicht zu verkaufen) anders überlegen. Ohne den notariellen Vertrag kann der potentielle Käufer noch keine Rechte herleiten. Es bleibt ihm natürlich freigestellt, zu diesem Preis dann nicht zu kaufen. Ralf |
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