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Vertragsbruch

Dies ist eine Diskussion zu Vertragsbruch innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.11.2009, 21:58
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Vertragsbruch

Angenommen Käufer A führt renovierungsarbeiten durch, obwohl im Notarvertrag
steht das erst wenn Eigentum an Käufer A nach Zahlung an Verkäufer B erfolgt.
Welche Folgen hat dies für Käufer A bzw. hat der Verkäufer anrecht auf Schadensersatz, wegen Verletzung des Notarvertrages. Kann der Verkäufer auch vom Kaufvertrag zurücktreten.
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  #2 (permalink)  
Alt 01.11.2009, 22:02
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AW: Vertragsbruch

Zitat:
Zitat von andola
Angenommen Käufer A führt renovierungsarbeiten durch, obwohl im Notarvertrag
steht das erst wenn Eigentum an Käufer A nach Zahlung an Verkäufer B erfolgt.
Wie kommt der Käufer an den Schlüssel?
Die Besitzübergabe (mit Übergabe der Schlüssel erfolgt normalerweise erst nach Bezahlung des Kaufpreises)?
Zitat:
Welche Folgen hat dies für Käufer A bzw. hat der Verkäufer anrecht auf Schadensersatz, wegen Verletzung des Notarvertrages.
S.o.
Zitat:
Kann der Verkäufer auch vom Kaufvertrag zurücktreten.
Nein.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.11.2009, 22:35
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AW: Vertragsbruch

Der Schlüssel wurde dem Immobilienmarkler ausgehändigt, mit der auflage diesen nur dem Käufer zu geben für Verméssungsarbeiten, dies wurde auch vom Käufer schriftlich bestätigt.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 11:09
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AW: Vertragsbruch

Zitat:
Zitat von andola
hat der Verkäufer anrecht auf Schadensersatz, wegen Verletzung des Notarvertrages.
Ja, wenn ein Schaden entstanden ist. Welcher könnte das sein?

Zitat:
Kann der Verkäufer auch vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wohl kaum!
Wann sollen denn Kaufpreiszahlung und offizielle Übergabe sein? Wie steht denn der Makler dazu?
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