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Verstoß gegen § 14 WEG

Dies ist eine Diskussion zu Verstoß gegen § 14 WEG innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 02.03.2008, 22:32
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Verstoß gegen § 14 WEG

Hallo,

Angenommen Balkone sind Gemeinschaftseigentum und der Bodenbelag Sondereigentum.

Nun wird ein Balkon saniert. Wir wissen, dass der Schaden sofern er durch das Gemeinschaftseigentum verursacht wurde (z.B. Feuchtigkeit) trotzdem auch die Kosten für den Bodenbelag durch die Eigentümergemeinschaft zu tragen sind. Nehmen wir weiter an, der Balkon wurde durch Leerstand nicht gepflegt und durch sichtbaren Unkrautbewuchs wurden möglicherweise die Balkonplatten angehoben.

Was bedeutet in diesem Zusammenhang der §14 WEG? Inwieweit ist der Sondereigentumsbesitzer verpflichtet, diesen entsprechend zu pflegen. Wer ist beweispflichtig und wie kann man hier pragmatisch vorgehen?

Wenn der Belag durch die Eigentümergemeinschaft getragen werden muss, wie sieht es aus mit Balkonsanierungen, die bereits in der Vergangenheit erfolgt sind und nachweislich durch Feuchtigkeitsschäden am Gemeinschaftseigentum verursacht waren? Hier haben die Sondereigentümer die Kosten des Bodenbelags selbst übernommen. Müssen diese Kosten den Eigentümern nachträglich erstattet werden?

Viele Grüße
Lukrezia
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