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versteigerung wegen nebenkostenrückstand

Dies ist eine Diskussion zu versteigerung wegen nebenkostenrückstand innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.03.2009, 12:21
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versteigerung wegen nebenkostenrückstand

Hallo zusammen,

angenommen jemand besitzt eine Wohnung die er gekauft hat, diese aber
so gesehen noch der Bank gehört. Jetzt kann man z,b seine Nebenkostenabrechnung für eine ganze Weile nicht bezahlen. Gehen wir davon aus der betrag beläuft sich auf z.b 8000 euro, kann die Hausverwaltung dem Eigentümer dann mit der Zwangsversteigerung drohen?

Wenn man bedenkt das dies Eigentum der Bank ist?

Lg Yuna
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  #2 (permalink)  
Alt 05.03.2009, 14:45
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AW: versteigerung wegen nebenkostenrückstand

Zitat:
Zitat von Yuna23
kann die Hausverwaltung dem Eigentümer dann mit der Zwangsversteigerung drohen?
Drohen kann man - nur ob was dabei rauskommt, ist eine andere Frage.

Zitat:
Wenn man bedenkt das dies Eigentum der Bank ist?
Der Eigentümer ergibt sich aus Abteilung I des Grundbuches. Da ist vermutlich nicht die Bank eingetragen.
__________________
Lesen ist eine Tugend, die man erst einmal lernen muss. Textverständnis ist hierbei kein zwingendes Erfordernis.

PN´s sind zwecklos, da diese grundsätzlich nicht beantwortet werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 14:00
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AW: versteigerung wegen nebenkostenrückstand

Die Bank ist nicht Eigentümer lediglich deren Darlehen ist auf dem Grundstück abgesichert! Die Eigentümergemeinschaft kann (via Hausverwalter) die Forderung (via Sicherungshypothek) auch eintragen lassen und dann die Zwangsversteigerung betreiben. Spllte sie auch schleunigst tun!
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  #4 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 15:10
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AW: versteigerung wegen nebenkostenrückstand

Zitat:
Zitat von schielu
Die Eigentümergemeinschaft kann (via Hausverwalter) die Forderung (via Sicherungshypothek) auch eintragen lassen und dann die Zwangsversteigerung betreiben.
Zunächst muss aber mal ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel her. Erst dann kann wie vorstehend verfahren werden.

Aber: Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ist nicht Voraussetzung für ein Zwangsversteigerungsverfahren!

Im übrigen verweise ich auf #2: Frage ist, ob bei einem solchen Verfahren ein Versteigerungserlös erzielt wird.
__________________
Lesen ist eine Tugend, die man erst einmal lernen muss. Textverständnis ist hierbei kein zwingendes Erfordernis.

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  #5 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 17:03
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AW: versteigerung wegen nebenkostenrückstand

Zitat:
Zitat von UHU
Zunächst muss aber mal ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel her. Erst dann kann wie vorstehend verfahren werden.
Das ist klar!
Zitat:
Aber: Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ist nicht Voraussetzung für ein Zwangsversteigerungsverfahren!
Ist mir neu, wo steht das?
Zitat:
Im übrigen verweise ich auf #2: Frage ist, ob bei einem solchen Verfahren ein Versteigerungserlös erzielt wird.
Aber die Drohung hilft oft weiter und die Forderung wird bevorrechtigt behandelt (2. Rang).
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Alt 11.03.2009, 22:22
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AW: versteigerung wegen nebenkostenrückstand

Nach der WEG-Reform wird eine Forderung der Eigentümergeeinschaft bis zu einer Maximalhöhe von 5% Verkehrswert bevorzugt befriedigt. Da wäre also immer was zu holen.
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