Dies ist eine Diskussion zu Versteigerung ohne Mobilien / Kauf der Mobilien aber keine Herausgabe vom Ersteigerer innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Ich darf mich in diesem Forum als Neuling bezeichnen. Wie es zu erwarten ist, möchte ich gerne einen möglichen Fall diskutieren. Der mögliche Sachverhalt: In einem Nachbarort wird eine Immobilie zwangsversteigert. Bei einer Versteigerung werden die Mobilien, die im Gutachten mit 0,00 bewertet wurden herausgenommen, da dem Gericht ein Besitzanspruch angezeigt wurde. Dem Besitzer der Mobilien (später "MO" genannt) wird einige Tage später ein richterlicher Beschluss zugestellt, dass ihm die Mobilien gehören. Von diesem (MO) kauft ein Dritter (nachfolgend "DR" genannt) einen Teil der Mobilien und bezahlt diese auch sofort . Dass zeigt er dem neuem Eigentümer der Immobilie (später "IMO" genannt) genau durch Einschreiben/Rückschein an, dass er ein bestimmtes Inventar von "MO" gekauft hat (dokumentiert dies mit Bildern einer früheren Besichtigung) und bittet "IMO", ihm Bescheid zu geben, wann er denn sein Eigentum abholen könne. Sagen wir nach 6 Wochen langen Wartens, erfährt "DR", dass in diesem Anwesen gearbeitet wird und zwei große vollgefüllte Container davorstehen. In der Hoffnung "IMO" anzutreffen fährt "DR" zu dem Anwesen und stellt fest, dass von den Dingen die "DR" von "MO" gekauft hat nicht mehr viel übrig ist. "DR" eruiert die Telefonnummer von "IMO" und ruft dort an. "IMO" behauptet, dass ihn das nichts angehe und dass "IMO" mit "DR" nichts zu schaffen hätte, und verbietet "DR" jeden weiteren Kontakt. In diesem Fall hätte "DR" einen Vertrag mit "MO", jedoch steht das von "DR" erworbene in einem fremden Gebäude, also dem von "IMO". "DR" setzt "IMO" von dem Erwerb in Kenntnis, der jedoch entsorgt alles und so entsteht dem "DR" ein finanzieller Schaden (Kaufpreis + Verdienstausfall + und vielleicht auch noch mehr) Was sollte DR in einem solchen Fall tun, welche Konsequenzen hätte das für "IMO" und welche für "MO"? mfg und auf eine Antwort hoffend cat |
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