Dies ist eine Diskussion zu Versteckte Mängel im Fachwerkhaus innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Versteckte Mängel im Fachwerkhaus Ich habe eine generelle Frage zu einem Immobilienkauf. Wenn jemand ein altes Fachwerkhaus kauft, ca. 200 Jahre alt, bei Besichtigung keine Mängel feststellbar sind, und sich nach dem Kauf in einem Zeitraum von 1-2 Jahren gravierende Mängel zeigen (verfaulte tragende Balken im Fachwerk welche durch Verputz nicht sichtbar waren), wie gut stehen die Chancen eine nachträgliche Kaufpreisminderung durchzusetzen? Wie gut stehen die Chancen zu belegen das der Verkäufer um solch einen Mangel wusste? Wäre eine Abweichung in der Putzstruktur (offensichtlich wurde genau an dieser Stelle einmal neuer Putz aufgetragen) genau an dem Punkt des verfaulten Balken ein ausreichendes Indiz? Wenn der Verkäufer eine Bank ist, macht es die Sache aussichtslos? Zahlen in solche Fälle die normalen Rechtschutzversicherungen? Vielen Dank für Eure Meinungen. Grüße |
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| AW: Versteckte Mängel im Fachwerkhaus Zitat:
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| AW: Versteckte Mängel im Fachwerkhaus Zitat:
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Eine Bank bzw. deren Immobilienverkäufer unterliegt den gleichen Rechten und Pflichten wie ein privater Verkäufer Die RSV wird den Sachverhalt prüfen und dann ggf. Deckungszusage erteilen OT: Mir ist es schlichtweg unbegreiflich wie, sorry, naiv sich manche Immobilienkäufer verhalten. Vor Kauf eines Objekte sollte man regelmäßig einen Gutachter hinzuziehen. Leider wird immer am falschen Ende gespart
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Versteckte Mängel im Fachwerkhaus Hallo. Danke für die Meinungen. Es hat mir schon geholfen nur eines noch... Zitat:
![]() Ich denke in dem Fall ist ohne RSV-Deckung und dem Kapital in der Hinterhand der Gegnerin wenig zu machen. Die RSV wird in dem Bewusstsein das eine Bank die Gegnerin ist sicherlich keine Deckung zusagen. Zum Thema Gutachter ist anzumerken das auch ein Gutachter nicht VOR DEM KAUF mal eben die ganze Außenfassade demolieren kann um zu sehen ob HINTER dem Außenputz wohl ein Balken marode sein könnte. Würde ich jedenfalls ein Haus verkaufen, und der potentielle Käufer würde darum bitten doch mal eben in den Mauern rumzubohren, würde ich ihn nach Hause schicken. Egal ob ich etwas zu verbergen habe oder nicht. Nach 10 Interessenten sähe das Gebäude aus wie ein schweizer Käse. Bei versteckten Mängel zu sagen "Hätte mal einen Gutachter mitnehmen sollen" ist so ziemlich daneben! Vielmehr stimmt wohl ... der Kauf einer alten Immobilie ist immer ein Glücksspiel. Mal gewinnt man, mal verliert man. Grüße |
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| AW: Versteckte Mängel im Fachwerkhaus Zitat:
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Ich persönlich würde nunmehr einen Gutachter beauftragen und nach dessen Expertise überlegen, ob man streitet. Er wird schon sagen können, ob der Mangel offensichtlich gewesen ist. Übrigens würde ich auch mit der Verputzerfirma reden. Wenn sie nicht pleite ist, so wie meine es war, als ich ein Haus erwarb. (sie war es völlig zu recht, wenn ich mir heute den Putz ansehe!)
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Versteckte Mängel im Fachwerkhaus Ihre Meinung dazu finde ich mehr als daneben. Um Wiederholungen zu vermeiden verweise ich auf den Beitrag von Humungus
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Versteckte Mängel im Fachwerkhaus Hallo. Okay, einverstanden, ein Gutachter hätte vielleicht den ein oder anderen Mangel entdeckt. Danke für die Hinweise. Grüße |
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| AW: Versteckte Mängel im Fachwerkhaus Z.Zt. verlieren viele Banken viele Prozesse! Allerdings haftet der Verkäufer einer Immobilie nur für nicht hingewiesene verdeckte Mängel aber nur, wenn sie ihm vorher bekannt waren. Das hier zu beweisen wird dem Käufer kaum möglich sein! Die Verjährungsfrist liegt bei drei Jahren. |
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| fachwerk, immobilienkauf, sachmangel |
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