Dies ist eine Diskussion zu Versteckte mängel innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Versteckte mängel Person A besichtigt ein zweites mal die Wohnung mit Handwerker diesesmal auch der Verkäufer Person B mit Lebensgefärte sind diesesmal mit vor Ort. Hier wird vom Handwerker in beisein alle beteiligter nochmals gefragt wieso die Wände Tapiziert worden sind,( mann hätte es in diesem fall wirklich besser lassen können) es wird wörtlich gefragt ob das seihe um irgendwelche schäde wie risse in den Mauer, Feuchtigkeit oder Schimmel nicht sichtbar zu machen. sowohl der Makler als auch Verkäufer B mit anwesenden ehepartner bestätigen fest und heilig das nichts seihe und das die wände in einwandfreien zustand sind. Kaufvertrag wird abgewikkelt hierin steht nochmals das keine mängel bekannt sind. bei runterziehen der (alte) Tapete kommen aber riesige rissen und schimmel stellen zu vorschein. Was kann mann machen, wer haftet wie geht mann vor. Alle Personen und ereichnisse sind Frei erfunden möchte lediglich wissen was wäre wenn so einen fall eintreffen würde ;-) |
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| AW: Versteckte mängel Zitat:
Möglichkeiten: Rücktritt vom Vertrag, Kaufpreisminderung, Schadensersatz geltend machen In jedem Fall Anwalt einschalten und Beweise sichern! |
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| AW: Versteckte mängel Danke vielmals, hoffe das dese vorfall nicht eintreffen wird aber wenn was für Anwalt wird gebraucht einen für immobilienrecht oder was für spezialgebiet sollte der anwalt haben?? |
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| AW: Versteckte mängel Zitat:
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| AW: Versteckte mängel Die Frage wäre für mich, wie lange die Tapete nach dem Kauf denn noch auf den Wänden drauf geblieben ist. Wenn sie unmittelbar nach dem Kauf abgemacht wurde, stehen bzw. stünden die Chancen gut den Verkäufer zu verklagen, wenn man den nachweisen könnte, dass er davon Kenntnis hatte, bzw. ihm die Kenntnis vom Zustand vor dem Aufbringen der Tapete zugerechnet werden könnte, was im Einzelfall auch manchmal schwierig sein kann oder sich schwierig gestalten kann. Der Verkäufer bräuchte nämlich nur die Wohnung vorher vermietet gehabt zu haben und hätte somit keine Kenntnis davon, wenn der ausziehende Mieter die Wände hat tapezieren müssen. Wenn sie erst 4 Jahre später entfernt würde, stünden die Chancen wohl eher schlecht dem Verkäufer die Kenntnis des Zustandes vor dem Aufbringen der Tapete und somit vor dem Hausverkauf nachweisen zu können, weil die Risse auch in diesem Zeitraum entstanden sein könnten. Natürlich lassen die Rissflanken und deren Beschaffenheit -je nach Wandbaustoff- Rückschlüsse auf die Entstehung, bzw. auf den Zeitpunkt der Entstehung der Risse zu, dies jedoch nur in langwierigen, aufwändigen und doch unsicheren Verfahren (phenolphthalein und Karbonatisierungstiefe, usw.). In beiden Fällen benötigen Sie meiner Meinung nach einen Sachverständigen und einen Juristen Markus Reinartz Freier Sachverständiger für Bauwesen Hauptstraße 51 53894 Mechernich E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de Handy: 0170 2940 223 PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Die Differenziertheit der einzelnen Fälle erfordert immer eine gesonderte Einzelfallbetrachtung die hier anhand Ihrer kurzen und knappen Angaben im Forum nicht geleistet werden kann. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Gewährleistung/Haftung übernommen werden. Ferner dürfen Rechtsfragen nur und ausschließlich von Juristen und nicht von Sachverständigen beantwortet werden. Holen Sie sich anwaltliche Ratschläge/Hilfe ein |
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| AW: Versteckte mängel Verkaüfer hat folgendes mitgeteilt: Mieter ist ausgezogen mußten deshalb alle Tapeten usw abziehen und haben alle von Grund auf neu Tapiziert. Das ganze ist 4 Monaten her Da dies aber wirklich Stumperhaft passiert ist hätte er es besser sein lassen |
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