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Verschweigen von bekannten, aber nicht offensichtlichen Mängeln

Dies ist eine Diskussion zu Verschweigen von bekannten, aber nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 02.12.2010, 11:29
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Verschweigen von bekannten, aber nicht offensichtlichen Mängeln

Angenommen Hausbesitzer X bekommt von seinem Mieter mitgeteilt, das die Vorbesitzerin des Hauses bei ihm gewesen wäre und erzählt habe, mit dem Abwasserabfluss des Mietobjekts gab es schon immer Probleme. Hausbesitzer X, der das Haus vor etwas über einem Jahr gekauft hat, wurde von der Vorbesitzerin bei der Besichtigung nicht auf dieses Problem hingewiesen und muss nun feststellen, das die Abflussrohre für den vermieteten Teil des Hauses unfachmännisch verlegt wurden.
Hat Hausbesitzer X hier eine Möglichkeit, die Vorbesitzerin aufgrund des Verschweigens des Problems in Regress zu nehmen, zumal der Vorbesitzerin der Mangel bekannt war, Sie diesen aber verschwiegen hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2010, 11:19
V.I.P.
 
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AW: Verschweigen von bekannten, aber nicht offensichtlichen Mängeln

Ja, hat er!
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