Dies ist eine Diskussion zu Verschweigen der Wasserschutzzone innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Verschweigen der Wasserschutzzone vielen Dank |
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| AW: Verschweigen der Wasserschutzzone Sorry- etwas durcheinander- es wurde verschwiegen das es im Wassereinzugsgebiet liegt, damit Wasserschutzzone 2... |
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| AW: Verschweigen der Wasserschutzzone Ich finde den Sachverhalt noch immer etwas verwirrend. Wurde im Kaufvertrag aufgeführt, dass das Grundstück nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt? Wäre zumindest ungewöhnlich. Wurde das Grundstück als Bauplatz bzw. Bauerwartungsland oder zu einem Spekulationspreis gekauft oder als Ackerland (Wie hoch war der Kaufpreis /m2)? Auch wenn das Grundstück nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes liegen würde, wäre die Frage offen, ob eine Bebauung des Grundstückes zulässig wäre. Gibt es eine Bauleitplanung für das Grundstück? Flächennutzungsplan? Die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes, Naturschutzgebietes usw. hätte z.B. auch nach dem Kauf des Grundstückes erfolgen können. Somit ist es auch "Aufgabe des Käufers" sich vor dem Kauf eines Grundstückes welche noch nicht den Status eines Bauplatzes hat, darüber zu informieren wie groß die Chancen sind, dass Grundstück zu bebauen. Um eine Aussage zu dem Sachverhalt zu machen, fehlen für mich noch einige Angaben. Gruß Marki... |
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| AW: Verschweigen der Wasserschutzzone @ BeneQ Ich lese den Sachverhalt anders. Es wurde im Kaufvertrag aufgeführt, dass das Grundstück nicht in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Und diese Aussage ist auch richtig. Das Problem warum die Baugenehmigung untersagt wurde liegt doch daran, dass das Grundstück im Wasserschutzgebiet (Zone 2) liegt. Der Käufer mag beim Kauf event. davon ausgegangen sein, dass die Aussage "Grundstück liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet" ausreichend ist um das Grundstück zu bebauen. Der Käufer handelt jedoch blauäugig wenn er allein aus dieser Aussage die Möglichkeit ableitet, das Grundstück dürfe bebaut werden. Es gibt viele verschiedene Faktoren wie z.B. andere Schutzgebiete oder Bauleitplanung, welche die bauliche Nutzung verhindern können. Daher meine Frage ob der Käufer einen Kaufpreis bezahlt hat, welcher Bau- oder Bauerwartungsland entspricht. Hat er nur für Ackerland oder zu einem erhöhten "Spekulationspreis" gekauft, kann er den Verkäufer nicht dafür verantwortlich machen, dass aus der Spekulation nichts geworden ist. Bei entsprechender Höhe des Kaufpreises muß der Verkäufer davon ausgehen, dass der Käufer das Grundstück baulich nutzen möchte. Liegen dem Verkäufer nun Informationen vor, dass diese bauliche Nutzung des Grundstückes nicht möglich ist (z.B. Wasserschutzone 2) und gibt diese Information nicht weiter, handelt es sich noch immer nicht um eine arglistige Täuschung. Aufgrund der "blauäugikeit" des Käufers würde ich auch § 119 BGB ausschließen. Wucher würde für mein empfinden dann noch am besten passen, stellt jedoch sehr hohe Anforderungen. Unerfahrenheit kann der Käufer nicht geltend machen, da er beim Kauf eines Grundstückes, selbst wenn dieses nicht im Wasserschutzgebiet liegt nicht davon ausgehen kann, das Grundstück bebauen zu dürfen. Sich bei der Gemeinde bezüglich der möglichen Nutzung (Bauleitplanung) kundig zu machen, kann vom Käufer verlangt werden. Für den Käufer sehe ich keine Möglichkeit hier raus zu kommen. Geändert von marki78 (03.04.2009 um 13:35 Uhr). |
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| AW: Verschweigen der Wasserschutzzone Es ist nicht leicht das zu verallgemeinern, so wie es hier ja gefordert wird... Das ganze ist im Grunde noch viel komplizierter: also, das Grundstück ist bebaut, mit Einfamilienhaus, Stall und Garage- der Bauantrag wurde für ein Bungalow gestellt(Wohnraumerweiterung)- dieser wurde dann abgelehnt mit Begründung Wasserschutzzone 2 erlaubt keine Wonraumerweiterung- da erst hat der Käufer von dem Wassereinzugsgebiet erfahren. Jedoch wurden verschiedene Bauanträge zur Pferdehaltung genehmigt(Reitplatz, Carport) auch ein Gewerbe wurde angemeldet ohne Probleme- also haben auch die Behörden etwas geschlafen. Nun will die Umweltbehörde ein Tierhaltungsverbot aussprechen- also Gewerbe muss abgemeldet werden und Pferde müssen weg. Unser RA meint es seie schon komisch das Landesnaturschutzgebiet als viel kleineres Übel ausgeschlossen wurde, aber ebend Wasserschutzzone nicht... Auch der Makler war beim vermessen des Stalles dabei und wusste das das Grundstück zur Pferdehaltung genutzt werden sollte. |
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| AW: Verschweigen der Wasserschutzzone Abgesehen davon, dass nach zwei Jahren die Gewährleistung in jedem Falle "abgelaufen" ist, hat der Käufer sowieso keinen Anspruch, wenn das Grundstück im Kaufvertrag nicht ausdrücklich als Baugrundstück bezeichnet ist. Ansonsten ist jedem Käufer zuzumuten sich, vor Vertragsunterzeichnung, zu den Gegebenheiten vertraut zu machen. Üblicherweise steht im KV, dass jede Gewährleistung ausgeschlossen wird, insbesondere im Hinblick auf Größe, Güte und Beschaffenheit! http://www.hausbautipps24.de/online-...rleistung.html |
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