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Versammlung einberufen

Dies ist eine Diskussion zu Versammlung einberufen innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 13.05.2008, 23:19
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Versammlung einberufen

Wenn der Verwalter die jährliche Versammlung einberuft, wieviele Tage oder Wochen vorher muß er dies schriftlich mitteilen?
Letztes Jahr (Juli2007) war auf dem Grundstück mit dem Verwalter eine Begehung. Dort wurde beschlossen, dass Fenster gestrichen werden, der Innenputz ausgebessert wird ect. Bis dato wurde nichts gemacht. Auch auf schriftliche Anforderung reagierte der Verwalter in keinster Weise. Was tun?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.05.2008, 13:41
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AW: Versammlung einberufen

Zitat:
Zitat von wintermärchen69
Wenn der Verwalter die jährliche Versammlung einberuft, wieviele Tage oder Wochen vorher muß er dies schriftlich mitteilen?
Nach § 24 WEG: Die Frist der Einberufung soll, sofern nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt, mindestens zwei Wochen betragen.


Zitat:
Letztes Jahr (Juli2007) war auf dem Grundstück mit dem Verwalter eine
Begehung. Dort wurde beschlossen, dass Fenster gestrichen werden, der Innenputz ausgebessert wird ect. Bis dato wurde nichts gemacht. Auch auf schriftliche Anforderung reagierte der Verwalter in keinster Weise. Was tun?
Das war keine Versammlung Eigentümerversammlung im Sinne des WEG. Nur in einer solchen können Beschlüsse gefasst werden!
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  #3 (permalink)  
Alt 14.05.2008, 19:25
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AW: Versammlung einberufen

Für was soll dann eine Begung gut sein?
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Alt 14.05.2008, 19:49
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AW: Versammlung einberufen

Zitat:
Zitat von wintermärchen69
Für was soll dann eine Begung gut sein?
Um Feststellungen treffen zu können, die dann in der Versammlung zu Beschlüssen führen sollen /können.
Mit Sicherheit waren doch nicht alle Eigentümer vor Ort und die Begehung nicht formgerecht als Eigentümerversammlung deklariert und durchgeführt, oder?
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Alt 14.05.2008, 23:53
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AW: Versammlung einberufen

Es waren alle Eigentümer dort, denn darauf bestand der Verwalter. Die besprochenen Sachen (Fenster und Hausflur streichen ect) wurden bis dato nicht durchgeführt, obwohl mehrheitlich abgestimmt wurde. Nur die Eingangstüre wurde erneuert, wie auch bei diesem Treffen besprochen und abgestimmt. Zudem erhielten man ein Protokoll der Begehung, wo aber leider die Hälfte der angesprochenen und abgestimmten Punkte fehlte.
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  #6 (permalink)  
Alt 15.05.2008, 11:59
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AW: Versammlung einberufen

Zitat:
Zitat von wintermärchen69
Es waren alle Eigentümer dort, denn darauf bestand der Verwalter. Die besprochenen Sachen (Fenster und Hausflur streichen ect) wurden bis dato nicht durchgeführt, obwohl mehrheitlich abgestimmt wurde. Nur die Eingangstüre wurde erneuert, wie auch bei diesem Treffen besprochen und abgestimmt. Zudem erhielten man ein Protokoll der Begehung, wo aber leider die Hälfte der angesprochenen und abgestimmten Punkte fehlte.
Ist alles ziemlich unerheblich, wenn es sich nicht um eine ordnungsgemäss einberufene Versammlung handelte. (Ladung, Tagesordnungspunkte etc.) Die Bestimmungen dazu stehen in §§ 23 u. 24 WEG!
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