Dies ist eine Diskussion zu Verpachtung eines gewerblich erworbenen Grundstückes zur Bebauung eines privat genutzen EFHs innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Verpachtung eines gewerblich erworbenen Grundstückes zur Bebauung eines privat genutzen EFHs In ca. drei Jahren könnte Herr Müller das Grundstück dann an Herrn Schulze verkaufen ohne dass eine Steuerrückzahlung entstehen würde. Kann man so einen Vertrag ganz normal beim Notar schließen oder würde diese Konstellation rechtlich nicht funktionieren. Um die Sache noch etwas zu verkomplizieren ist es so dass Herr Müller eigentlich zwei zusammenhängende Grundstücke verkaufen würde von denen eines das oben genannte gewerblich erworbene ist und das Andere ein privat erworbenes Grundstück ist. Dies erfordert eine Verschmelzung der beiden Grundstücke, aber ist dies bei einem gewerblich erworbenen und einem privat erworbenen Grundstück überhaupt möglich und wenn ja welche Stellen müssen dort aus dem Vermessungsamt angelaufen werden? Für alle Antworten bedanke ich mich hiermit schon einmal im Voraus. Geändert von cpasemann (08.09.2011 um 16:01 Uhr). Grund: Rechtschreibfehler |
| |||
| AW: Verpachtung eines gewerblich erworbenen Grundstückes zur Bebauung eines privat genutzen EFHs Ansprechpartner für solche Fragen sind Notar und Steuerberater. 1. Ich gehe davon aus, dass eine Verpachtung und späterer Verkauf möglich sind. Fraglich nur, ob sich ein Käufer darauf einlässt. Ob ein verbundener Vertrag, der bereits drei Jahre Pacht und dann Verkauf vereinbart - was wohl jeder Käufer verlangen wird-, vor den Finanzbehörden nicht doch als Verkaufsvertrag dasteht, sollte man den StB fragen (ich denke, schon). Mein Wissen ist rudimentär, aber es könnte auch davon abhängen, ob bilanziert wird oder nicht. 2. Die Verschmelzung beider Grundstücke ist möglich, wenn die Grundstückseigentümer (Firma und Privatperson) einverstanden sind. Fraglich nur, ob dies wirklich nötig ist. Notar fragen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Verpachtung eines gewerblich erworbenen Grundstückes zur Bebauung eines privat genutzen EFHs Verkaufen kann er immer! Wenn das Grundstück im Betriebsvermögen ist, muss ein evtl. Gewinn immer versteuert werden! Einen Vertrag für das 2. Grundstück, zur Umgehung der Spekulationssteuer, wird es nicht so einfach geben.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
| |||
| AW: Verpachtung eines gewerblich erworbenen Grundstückes zur Bebauung eines privat genutzen EFHs Vielen Dank zuerst einmal für die schicke Antwort. Folgende neue Fakten sind für die Situation zwischen Herrn Müller (Verkäufer der zwei Grundstücke) und Herrn Schulze(potenzieller Käufer für beide Grundstücke) bekannt geworden: Herr Müller hat das erste Grundstück nicht gewerblich erworben sondern privat. Wegen eines Verkaufes vor dem Januar/2016 muss der Herr Müller wegen der "Wehe du hast die Immobilie nicht mindestens 10 Jahre lang selbst besessen"-Regel Spekulations-/Einkommenssteuer auf den entstehenden Gewinn bei Verkauf zahlen. Das findet Herr Müller gar nicht gut. Nun muss man dazu sagen dass Herr Müller und Herr Schulze sich schon sehr lange und sehr gut kennen und Herr Schulze (Der Käufer) nicht bis Januar/2016 warten will bis er das Grundstück endlich kaufen darf, denn er will ja wie vorher beschrieben ein Einfamilienhaus darauf bauen. Herr Schulze stellt sich nun die Frage: Was hindert Herrn Müller eigentlich daran das Grundstück, für welches er bei Verkauf Spekulationssteuer abführen müsste, für nur 1,00 Euro an Herrn Schulze zu verkaufen. Dafür bietet Herr Schulze im Gegenzug an für das zweite Grundstück (welches ja schon seit eh und je in Herrn Müllers Besitz ist und für welches er beim Verkauf keine Spekulations-/Einkommenssteuer abführen müsste) so viel zu bezahlen wie Herr Müller eigentlich für beide Grundstücke zusammen hätte haben wollen? Sollte das Finanzamt diese ganze Sache allerdings als astreinen Versuch des Steuerbetrugs bewerten, so würden Herr Müller und Herr Schulze von der ganzen oben beschriebenen Vorgehensweise doch lieber nichts wissen wollen. Meine Frage: Ist das Ganze Steuerbetrug oder ein legaler „Steuertrick“ ? Wenn es tatsächlich als Betrug ausgelegt werden könnte welche anderen Möglichkeiten würde es geben das Herr Schulze sein Einfamilienhaus vor Januar/2016 auf dem Grundstück bauen darf und Herr Müller keine Steuer auf den Verkauf des Grundstückes zahlen müsste? |
| ||||
| AW: Verpachtung eines gewerblich erworbenen Grundstückes zur Bebauung eines privat genutzen EFHs Zitat:
![]() Zitat:
![]() Zitat:
![]() Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Verpachtung eines gewerblich erworbenen Grundstückes zur Bebauung eines privat genutzen EFHs Nee, is klar. Aber diese sollte doch geringer ausfallen als die anfallende Spekulationssteuer. Zitat:
Zitat:
hmmmm...... vertsehe ich nicht. Was sollen sich denn die beiden teilen? |
| |||
| AW: Verpachtung eines gewerblich erworbenen Grundstückes zur Bebauung eines privat genutzen EFHs Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Verpachtung eines gewerblich erworbenen Grundstückes zur Bebauung eines privat genutzen EFHs Grundsätzlich sind die Finanzämter nicht doof! Vertrag über 1,-- € wäre auch nicht nötig! Es könnte um den Spekulationssteuerbetrag gemindert/zugeschlagen werden. Ob das "riecht" sollte ein Steuerberater überprüfen.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
| |||
| AW: Verpachtung eines gewerblich erworbenen Grundstückes zur Bebauung eines privat genutzen EFHs ich kann mir nicht vorstellen, dass man irgendwie aus der steuernummer raus kommt, das würden dann doch alle machen. als stichtag für steuerzeug zählt immer das datum des nortarillen vertrags. dh. auch wenn man jetzt aushandelt, erst mal pacht und in 3 jahren dann kauf, und auch das geld erst dann fließt, wird trozdem die steuer fällig, weil eben das datum des notarinnenvertrags dann massgeblcih ist. |
| |||
| AW: Verpachtung eines gewerblich erworbenen Grundstückes zur Bebauung eines privat genutzen EFHs Zitat:
So, jetzt habe ich von Herrn Müller erfahren das er Grundstück eins für ca. 10.000 gekauft hat und für ca. 40.000 Eur verkaufen möchte. Grundstück 2 möchte er auch für ca. 40.000 eur. verkaufen. Wenn ich das mal grob überschlage dann wären das für Herrn Müller beim Verkauf von Grundstück 1 ca. 12.000 Eur. Spekulations-/Einkommensteuer zusätzlich zu der normalen Einkommensteuer in dem Verkaufsjahr? Bei Schenkung weiss ich leider nicht wie der Wert des Grundstücks ermittelt wird. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| erbpacht, grundstücksverkauf, vereinigung, verpachtung, verschmelzung |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Bebauung eines Nießbrauchsobjektes ohne Wissen eines Miteigentümers | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 24.05.2011 20:35 |
| Beräumung eines gekauften Grundstückes | Immobilienrecht | 19.05.2010 10:34 |
| Rauchverbot im privat genutzen Dienstwagen | Arbeitsrecht | 15.09.2008 10:35 |
| Einfriedung eines Grundstückes | Baurecht | 31.01.2008 10:05 |
| verpachtung eines bereits zu einem Mietobjekt gehörenden teil eines Gartens | Mietrecht | 18.04.2007 19:58 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios