Dies ist eine Diskussion zu Vermietung rechtmäßig? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Vermietung rechtmäßig? Entschuldigt mein Deutsch und danke im Voraus für Antworten! tavan |
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| AW: Vermietung rechtmäßig? ich denke, wenn die Wohnung groß genug ist und man es möchte, darf da schon jemand mit einziehen. Der Jemand sollte wissen, daß momentan keine Miete zahlbar ist, aber dieser Zustand wird sich ja wohl mit einem neuen Besitzer ändern. Das würde ich schon schriftlich erklären. Du meinst sicher auch nur die Kaltmiete. Betriebskosten müssen doch gezahlt werden oder ? Die dürften dann schon umgelegt werden, auch auf die neuen Mieter. |
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| AW: Vermietung rechtmäßig? ..... war ja auch nur zur moralischen Bewertung angedacht??? Ich fände es eine Sauerei und erinnert mich an: kleiner Finger - ganze Hand ! ... ohne hierzu die rechtliche Würdigung abzuleisten! Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Vermietung rechtmäßig? @Athene: Richtig, Betriebskosten müssen weiter gezahlt werden, die sind ja unabhängig vom Vermieter bzw. Besitzer des Hauses, welcher ja zur Zeit die Bank ist. Und was nach diesem halben Jahr ist, ist erstmal irrelevant, es geht vorerst nur um den gegenwärtigen Zeitraum bis zur Zwangsversteigerung. Die momentanen Bewohner bemühen sich zwar, durch die Zwangsversteigerung an's Haus zu kommen, allerdings gibt es noch eine Menge anderer Interessenten, darunter Gläübiger des ehemaligen Besitzers die wohl zumindest Anteile haben wollen, weshalb die zukünftige Situation für alle Parteien unklar ist. Es soll für potentielle Mieter keine Garantie geben, länger als sechs Monate dort wohnen zu können. Nur, und darum geht es in diesem Thread, bleibt dann halt die Frage sowohl aus rechtlicher als auch aus moralischer Sicht, ob für diesen Zeitraum Warmmiete kassiert werden kann. Denn wie gesagt, den Begünstigten gehört die Immobilie nicht und sie selber zahlen abgesehen von den Betriebskosten (die ein möglicher Mieter selbstverständlich ebenfalls zu zahlen hätte) auch nichts dafür... @Monaco: das sehe ich als Bestätigung. :-) |
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