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Vermietung rechtmäßig?

Dies ist eine Diskussion zu Vermietung rechtmäßig? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 28.06.2007, 10:02
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Vermietung rechtmäßig?

Zwei Bekannte wohnen als WG in einem Haus, dessen Vermieter bankrott ist und nun in einem halben Jahr über eine Bank zwangsversteigert werden soll. Diese Bank hat es ihnen gestattet, bis dahin mietfrei in der Immobilie wohnen zu dürfen (was ich sehr nobel finde). Ist es in dieser Situation gestattet, für diesen Zeitraum einen oder mehrere Mitglieder in die WG reinzuholen und Miete von ihnen zu verlangen? Wie würdet ihr diesen Sachverhalt moralisch bewerten? Ich glaube, ich persönlich würde mir irgendwie betrogen oder ausgenutzt vorkommen, denn im Grunde würden sie ja für ein Objekt kassieren das ihnen nicht gehört und für welches sie selber nichts zahlen müssen...

Entschuldigt mein Deutsch und danke im Voraus für Antworten!
tavan
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Alt 28.06.2007, 10:29
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AW: Vermietung rechtmäßig?

ich denke, wenn die Wohnung groß genug ist und man es möchte, darf da schon jemand mit einziehen. Der Jemand sollte wissen, daß momentan keine Miete zahlbar ist, aber dieser Zustand wird sich ja wohl mit einem neuen Besitzer ändern. Das würde ich schon schriftlich erklären. Du meinst sicher auch nur die Kaltmiete. Betriebskosten müssen doch gezahlt werden oder ? Die dürften dann schon umgelegt werden, auch auf die neuen Mieter.
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Alt 28.06.2007, 10:34
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AW: Vermietung rechtmäßig?

..... war ja auch nur zur moralischen Bewertung angedacht???


Ich fände es eine Sauerei und erinnert mich an: kleiner Finger - ganze Hand !

... ohne hierzu die rechtliche Würdigung abzuleisten!



Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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Alt 28.06.2007, 11:24
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AW: Vermietung rechtmäßig?

@Athene: Richtig, Betriebskosten müssen weiter gezahlt werden, die sind ja unabhängig vom Vermieter bzw. Besitzer des Hauses, welcher ja zur Zeit die Bank ist. Und was nach diesem halben Jahr ist, ist erstmal irrelevant, es geht vorerst nur um den gegenwärtigen Zeitraum bis zur Zwangsversteigerung. Die momentanen Bewohner bemühen sich zwar, durch die Zwangsversteigerung an's Haus zu kommen, allerdings gibt es noch eine Menge anderer Interessenten, darunter Gläübiger des ehemaligen Besitzers die wohl zumindest Anteile haben wollen, weshalb die zukünftige Situation für alle Parteien unklar ist. Es soll für potentielle Mieter keine Garantie geben, länger als sechs Monate dort wohnen zu können. Nur, und darum geht es in diesem Thread, bleibt dann halt die Frage sowohl aus rechtlicher als auch aus moralischer Sicht, ob für diesen Zeitraum Warmmiete kassiert werden kann. Denn wie gesagt, den Begünstigten gehört die Immobilie nicht und sie selber zahlen abgesehen von den Betriebskosten (die ein möglicher Mieter selbstverständlich ebenfalls zu zahlen hätte) auch nichts dafür...

@Monaco: das sehe ich als Bestätigung. :-)
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Alt 01.07.2007, 11:48
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AW: Vermietung rechtmäßig?

Niemand mehr? Ich könnte insbesondere bzgl. des rechtlichen Aspekts noch etwas mehr Feedback gebrauchen... ;-)
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