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Verlängerung eines durch Zeitablauf erloschenen ERbbaurechts

Dies ist eine Diskussion zu Verlängerung eines durch Zeitablauf erloschenen ERbbaurechts innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 26.09.2008, 12:15
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Question Verlängerung eines durch Zeitablauf erloschenen ERbbaurechts

Guten Tag, angenommen, ein gewerbliches Erbbaurecht wird für die Zeit von 30 Jahren vereinbart. Der Erbbauberechtigte hat auf dem Grundstück Aufbauten für sein Gewerbe (Büro und Hallengebäude) errichtet.
Im Erbbaurechtsvertrag ist unabhängig von der vereinbarten Laufzeit von 30 Jahren folgendes geregelt:
„Sollte bei Ablauf des Erbbaurechtes durch Zeitablauf das errichtete Gebäude noch nicht amortisiert sein, so wird der Erbbaurechtsvertrag verlängert. Die Abschreibung ist nach dem angenommenen Wert von 60.000 DM und auf der Basis von 1,5 % jährlich zu berechnen.“
Angenommen, das Erbbaurecht endete schon vor Jahren durch Zeitablauf. Eine Verlängerung ist nie vereinbart worden.

Kann ein einmal durch Zeitablauf erloschenes Erbbaurecht überhaupt verlängert werden oder müsste es neu gegründet werden?

Müsste der Erbbauberechtigte der Löschung des Erbbaurechtes zustimmen, da es durch Zeitablauf endete?

Joschi
__________________

Mit einem netten Gruß
Joschi480

Natürlich achte ich das Recht. Aber auch mit dem Recht darf man nicht so pingelig sein.
(Konrad Adenauer)

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  #2 (permalink)  
Alt 01.10.2008, 21:32
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AW: Verlängerung eines durch Zeitablauf erloschenen ERbbaurechts

Zustimmung entfällt wenn die Zeit, auch die der Amortisationsphase, abgelaufen ist. Der Zeitablauf ersetzt die Zustimmmung.
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