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Verkaufswert minus Nießbrauchwert ?

Dies ist eine Diskussion zu Verkaufswert minus Nießbrauchwert ? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  • 1 Post By schielu

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  #1 (permalink)  
Alt 16.06.2011, 09:48
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Verkaufswert minus Nießbrauchwert ?

Wenn man dem Kind (Volljährig) ein Einfamilienhaus (ca. 200 m² Wohnfläche) verkauft und für sich Nießbrauch eintragen lässt kann man von dem Verkaufswert den Nießbrauchwert abziehen?
Beispiel:
Einfamilienhaus Wert 200000 €
Niesbrauch über ca. 20 Jahre a 800 €/Monat Miete
Verkaufswert 200000 – 192000 = 8000 €
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  #2 (permalink)  
Alt 16.06.2011, 10:49
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AW: Verkaufswert minus Nießbrauchwert ?

Das Nießbrauchsrecht beeinflusst den Verkehrswert eines Hauses negativ. Sein Kapitalwert ergibt sich aus dem Alter und dem Geschlecht des Berechtigten, dazu gibt es Berechnungsmodelle/Tabellen.
charles0308 likes this.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.06.2011, 13:11
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AW: Verkaufswert minus Nießbrauchwert ?

Der Kaufpreis ist frei verhandelbar.

Sollte der KP unter dem Verkehrswert liegen, handelt es sich steuerlich gesehen um eine gemischte Schenkung.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.06.2011, 13:34
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AW: Verkaufswert minus Nießbrauchwert ?

Danke
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  #5 (permalink)  
Alt 16.06.2011, 13:52
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AW: Verkaufswert minus Nießbrauchwert ?

Zitat:
Zitat von CruNCC Beitrag anzeigen
Sollte der KP unter dem Verkehrswert liegen, handelt es sich steuerlich gesehen um eine gemischte Schenkung.
Das wird aber nur bei Verzicht auf das Nießbrauchsrecht relevant!
Die Verkehrswertermittlung erfolgt nach den Wertermittlungsrichtlinien!
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