Dies ist eine Diskussion zu Verkauf,Schenkung,Übertragung-wie Problem lösen? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Verkauf,Schenkung,Übertragung-wie Problem lösen? folgender fiktiver Fall: der ältere Besitzer (70 J) eines MFH wurde von seinem ehemaligen HVW dazu gebracht das ehemals unverschuldete Haus mit rund 270.000 neu zu belasten, zwecks Umbau- und Renovierungsmaßnahmen. Die Finanzierung wurde - aus welchen Gründen auch immer - gesplittet und ist mit Bausparverträgen (die vorfinanziert und angespart werden müssen) sowie Anuitätendarlehn erstellt. Die monatliche Belastung liegt bei 100% bei rund 45%. Bei teilweise Leerstand von z.B. 2 Wohnungen klettert die Belastung auf ca. 60%. Da nur noch normale Afa angesetzt werden kann, ist Einkommensteuer zu zahlen, außerdem eine Rücklage zu bilden und ein Hausverwalter zu zahlen, was bei teilweisem Leerstand zu einem Minus führt, da der Besitzer auch einen relativ bescheidenen Betrag für sich benötigt. Nun böte sich für den Eigentümer die Möglichkeit die Hälfte des Hauses auf eine dritte Person zu übertragen und zwar derart, dass diese Person Miteigentümer würde, die Schulden voll übernimmt, die monatliche Belastung durch eine Umschuldung um rund die Hälfte gesenkt werden könnte. Der Eigentümer hätte dann lediglich EST zu zahlen, jedoch erheblich weniger und seinen Teil der Rücklage, so dass sich sein monatlich verfügbarer Betrag um mehr als das Doppelte erhöhen würde. Dem neuen Miteigentümer verbliebe nach Abzug der Belastung und hälftiger Rücklage (Steuern fielen keine an, da verheiratet und Pensionär oder nur bis max. 2000 - je nach Ertragslage) noch eine gewisse Summe monatlich frei verfügbar. Würde das so gemacht - fragen sich Eigentümer und neuer Miteigentümer: wie würde diese Aktion bezeichnet? Als Verkauf - als Übertragung? Es fiele wahrscheinlich oder bestimmt für die 270.000 (Belastung ca. 40% vom Verkehrswert) Grunderwerbsteuer/Notarkosten an. Oder sollte es so geregelt werden, dass dann beide Eigentümer die Belastung je zur Hälfte übernehmen, weil ansonsten die Belastung 270.000 zum hälftigen Verkehrswert zu hoch ist? Vielleicht kennt sich jemand aus? Danke schon mal. Gruß
__________________ Errare humanum est |
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