Hallo, als Neuling möchte ich gerne folgenden Fall konstruieren:
Nehmen wir an,ein älteres Ehepaar kauft zur Absicherung des Alters eine Immobilie von einem noch viel älteren Ehepaar. Die Ehefrau des alten Paares verstirbt nach recht kurzer Zeit, der alte Herr verbleibt allein. Das kaufende Ehepaar trägt brav die restlichen Darlehensschulden auf der Immobilie ab, lässt den Garten pflegen (weil sie selbst weiter weg wohnen) und kümmern sich auch sosnt pfleglich um ihre Immobilie. Der Ehemann des Paares verstirbt ebenfalls, die Ehefrau bleibt allein zurück. Der alte Mann heiratet noch einmal eine asylsuchende 50jährige Frau und lässt diese mit in dem Objekt wohnen(er ist 93, sie 55). Die Eigentümerin nimmt dies, nachdem ihr dies zufällig von Nachbarn mitgetelit wurde, stillschweigend hin, schliesst keinen
Mietvertrag mit der eingewanderten, um bei Versterben des Mannes keinen bindenden
Vertrag mit ihr zu haben. D.h. obwohl der alte Mann und seine mietfrei wohnende Zweitfrau ein sorgloses Leben führen (keine Miete, keine Verpflichtungen, Rasenpflege wird von der Eigentümerin übernommen) sind sie ständig auf der Suche nach Streit. Die mittlerweile selbst in die Jahre gekommene Eigentümerin ist verzweifelt, da sie von ihrer Rente (man nehme an, sie wäre 71) sowohl das "Renditeobjekt" (was für ein Hohn), als auch ihr eigenes kleines Heim unterhalten muß. Der alte Mann bestellt Handwerker wie es ihm gefällt und schickt der Eigentümerin die Rechnungen, er baut Satelitenschüsselln auf das Haus, damit die Ehefrau ihr Heimatprogramm empfangen kann, er schickt Anwaltsschreiben, dass die Rasenpflege nicht oft genug nach Gusto erfolgen würde etc.etc.
Muß auf solche Anwaltsschreiben reagiert werden? Müssen Rechnungen einfach so hingenommen werden? Um weitere Verzweiflung zu vermeiden,wäre es nicht sinnvoll, die Immobilie mitsamt renitentem Senior zu veräußern? Danke für Interesse und Antworten