Dies ist eine Diskussion zu Verkauf gescheitert durch Verwalter!!!!!! innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| "Szenario einer fiktiven Erbgemeinschaft A"--> wenn folges Probelm da wäre - es wäre eine Eigentumswohung zum Verkauf da, eine kleine, 63 qm und diese stark renovierungsbedürftig - in einem 10 Parteien Haus. Da wäre eine Erbengemeinschaft, mit 4 Geschwistern. Durch Anstregung einer involvierten Bausparkasse, würde endlich nach längerer Anstrengung ein Käufer gefunden sein - ( zb ein Griechisches Päärchen welches selbstständig eine Mangel und Wäscherei betriebe ) die Käufer holten sich ihre Finanzierung bei einer Bank ein, alles war so zusagen unter Dach und Fach und nichts stünde einem Verkauf mehr im Wege: aber nun passiere folgendes!! --> Der Verwalter des Hauses, zb ein älterer Herr ( ca 76 oder 78 Jahre alt ) wollte die neuen Käufer vorher einmal selber gesehen haben. Dies passierte dann am Tag wo auch der Verkauf statt finden solle über einem Notar - ABER, Der Verwalter drohte schon einmal vor längerer Zeit, "ER" habe schliesslich das letzte Mitspracherecht WER der neue Käufer sein dürfe! Und siehe da, dieses Recht hat er wohl auch in dem damaligen Kaufvertrag so niederschreiben lassen! Aber nun machte er seine Drohung wahr und zwar, als es zu dem Treffen kam, ginge er sehr unfreundlich mit den Käufern in Spe um und fragte Sachen wie: - wollen Sie hier selber einziehen? - wenn hier andere einziehen wollen dann aber keine AUSLÄNDER ........................................ - hier in der Wohung darf man keine "hohen Absätze" tragen, sowas schalle im ganzen Haus... - wie lange leben sie schon in Deutschland ............ Die Käufer wären aufgrund dieses Vorfalls so entsetzt, dass sie nun abgesagt hätten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! "Was" könnten nun eine solche Erbengemeinschaft machen? Bitte um Einschätzung und Rat. Es ist alles unfassbar und unglaublich, es fehlen nun auch weitere Worte zu einem solchen Szenario. Dazu käme, in dem Haus würde wohnen:, von diesem Verwalter selber in Miete genommen! Ein Türke.. ein junger Mann mit einer Thailänderin... Man wäre.. aufgrund solch diskriminierender Äusserungen schier fassungslos. Aber was sollte diese Erbgemeinschaft tun? Viele Grüße -.- .. Geändert von Grossefrage (26.10.2007 um 17:12 Uhr). |
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| AW: Verkauf gescheitert durch Verwalter!!!!!! Ein Verwalter hat nicht das Recht die neuen Käufer auszusuchen! Er hat k e i n Mitspracherecht. Im Grundbuch ist sicherlich eingetragen ist, dass zum Verkauf eine Verwalterzustimmung erforderlich ist. Diese Zustimmung des Verwalters kann aber nur aus wichtigem Grund versagt werden. Mit dem nächsten Käufer sollte man sich eine "Gegenüberstellung" mit dem Verwalter sparen und gleich zum Notar gehen. Um die Einholung der Verwalterzustimmung kümmert sich der Notar. Der Verkäufer bzw. Käufer hat damit nichts zu tun. |
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| AW: Verkauf gescheitert durch Verwalter!!!!!! ok - ( hmpf.. ) das ist gut zu wissen! angenommen .. es wäre nun eine komplizierte sache und es hätte schon grosse mühe gekostet diesen möglichen käufer zu finden, ( einige wochenaufwand ) - dann ist dieser E.G. ja nun erheblicher schaden entstanden - wäre es ratsam einen solchen verwalter dann gerichtlich zu belangen? wegen behinderung oder sonst etwas? wie wichtig es doch ist sich VORHER schlau zu machen -.- ohwei.. danke euch im voraus! |
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