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Verkauf einer mit Nießbrauch belegten Immobilie

Dies ist eine Diskussion zu Verkauf einer mit Nießbrauch belegten Immobilie innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 24.09.2009, 09:56
Boardneuling
 
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Verkauf einer mit Nießbrauch belegten Immobilie

Würde mich über Klärung in folgender Situation freuen:

Bruder A wurde das Elternhaus (Haus 1) notariell übertragen, die Eltern genießen aber auf Lebzeit Nießbrauchrecht. Bruder A ist in finanziellen Schwierigkeiten und benötigt eine Sicherheit/einen Bürgen, um einen Überbrückungskredit zu erhalten, bis eine Versicherungssumme fällig wird, die die finanziellen Schwierigkeiten behebt. Bruder B und Schwester C wurde von den Eltern ein weiteres Haus 2 übertragen. Bruder A möchte nicht die Eltern um eine Sicherheit/Bürgschaft bitten, sondern Bruder B und Schwester C, Gegenstand der Sicherheit soll Haus 2 sein. Als Sicherheit wiederum dafür bietet er Bruder B und Schwester C das Nießbrauchrecht an Haus 1 an, das sozusagen frei wird, sollten die Eltern versterben. Die Idee ist, dass so die Eltern nicht erfahren müssen, dass Bruder A das Elternhaus über Umwege doch als Sicherheit eingesetzt hat.

Frage 1: Kann Bruder A das Haus 1 überhaupt als Sicherheit für Bruder B und Schwester C einsetzen, ohne dass die Eltern als Inhaber eines Nießbrauchrechts davon erfahren bzw. zustimmen?

Frage 2: Kann Bruder A das Haus 1 verkaufen, wenn Bruder B und Schwester C ein Nießbrauchrecht genießen (mal abgesehen davon, dass das Haus durch die Belegung mit einem Nießbrauchrecht an Wert verliert)? Müsste er den Erlös an Bruder B und Schwester C abtreten?

Frage 3: Spielt das Nießbrauchrecht von Bruder B und Schwester C eine Rolle bzw. schützt es Haus 1 "vor der Bank"? Oder laufen Bruder B und Schwester C bei dieser Konstruktion Gefahr, im schlimmsten Fall sowohl Haus 2 als auch Haus 1 zu verlieren?

Vielen Dank im Voraus!
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Alt 24.09.2009, 11:16
V.I.P.
 
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AW: Verkauf einer mit Nießbrauch belegten Immobilie

Ein Nießbrauch kann nicht zwei Mal "vergeben" werden.
Auch bei Verkauf bleibt das Nießbrauchsrecht bestehen. Es wird sich kaum ein Käufer finden.
Wenn die Geschwister eine Bürgschaft übernehmen haften sie mit ihrem gesamten Vermögen!
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