Dies ist eine Diskussion zu Verkauf einer mit Nießbrauch belegten Immobilie innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Verkauf einer mit Nießbrauch belegten Immobilie Bruder A wurde das Elternhaus (Haus 1) notariell übertragen, die Eltern genießen aber auf Lebzeit Nießbrauchrecht. Bruder A ist in finanziellen Schwierigkeiten und benötigt eine Sicherheit/einen Bürgen, um einen Überbrückungskredit zu erhalten, bis eine Versicherungssumme fällig wird, die die finanziellen Schwierigkeiten behebt. Bruder B und Schwester C wurde von den Eltern ein weiteres Haus 2 übertragen. Bruder A möchte nicht die Eltern um eine Sicherheit/Bürgschaft bitten, sondern Bruder B und Schwester C, Gegenstand der Sicherheit soll Haus 2 sein. Als Sicherheit wiederum dafür bietet er Bruder B und Schwester C das Nießbrauchrecht an Haus 1 an, das sozusagen frei wird, sollten die Eltern versterben. Die Idee ist, dass so die Eltern nicht erfahren müssen, dass Bruder A das Elternhaus über Umwege doch als Sicherheit eingesetzt hat. Frage 1: Kann Bruder A das Haus 1 überhaupt als Sicherheit für Bruder B und Schwester C einsetzen, ohne dass die Eltern als Inhaber eines Nießbrauchrechts davon erfahren bzw. zustimmen? Frage 2: Kann Bruder A das Haus 1 verkaufen, wenn Bruder B und Schwester C ein Nießbrauchrecht genießen (mal abgesehen davon, dass das Haus durch die Belegung mit einem Nießbrauchrecht an Wert verliert)? Müsste er den Erlös an Bruder B und Schwester C abtreten? Frage 3: Spielt das Nießbrauchrecht von Bruder B und Schwester C eine Rolle bzw. schützt es Haus 1 "vor der Bank"? Oder laufen Bruder B und Schwester C bei dieser Konstruktion Gefahr, im schlimmsten Fall sowohl Haus 2 als auch Haus 1 zu verlieren? Vielen Dank im Voraus! |
| |||
| AW: Verkauf einer mit Nießbrauch belegten Immobilie Ein Nießbrauch kann nicht zwei Mal "vergeben" werden. Auch bei Verkauf bleibt das Nießbrauchsrecht bestehen. Es wird sich kaum ein Käufer finden. Wenn die Geschwister eine Bürgschaft übernehmen haften sie mit ihrem gesamten Vermögen! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Verkauf einer Wohnung mit Nießbrauch | Mietrecht | 10.10.2009 12:31 |
| Verkauf einer mit Nießbrauch belegten Immobilie | Bürgerliches Recht allgemein | 24.09.2009 11:17 |
| Verkauf einer Immobilie im Ausland | Steuerrecht | 10.04.2009 17:53 |
| Nießbrauch einer Immobilie in Verbindung mit Berliner Testament | Erbrecht | 30.01.2007 13:51 |
| Verkauf einer Immobilie an EU Bürger | Immobilienrecht | 17.11.2005 19:16 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios