
13.02.2009, 20:21
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 35
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| Verkäuflichkeit :GUT !!Vermietbarkeit:GUT !! Mal angenommen: Eine Bausparkasse finanziert eine Immobilie;der Kaufvertrag ist Finanzierungsbedingung !!Im Kaufvertrag würde auf die VERWENDUNG von CHEM.HOLZSCHUTZMITTELN ,einschliesslich eines Gutachten darüber hingewiesen.Die Bauspk.beachtet diesen Umstand nicht weiter,sondern gibt ein WERTFESTSETZUNGS-GUTACHTEN in Auftrag,das dem Eigentümer Verkäuflichkeit : GUT !! Vermietbarkeit : GUT !! bescheinigt .Später stellt sich jedoch heraus,die Immobilie ist auf Grund der verwendeten chem.Holzschutzmittel NICHT ZU VERKAUFEN !!
Welche Rechte hätte man im allgemeinen als "EIGENTÜMER !!" |