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Verkäufer wirklich Eigentümer? Rückforderungen wenn verkäufer im Ausland?

Dies ist eine Diskussion zu Verkäufer wirklich Eigentümer? Rückforderungen wenn verkäufer im Ausland? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  • 1 Post By DonCorleone

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Alt 01.08.2011, 15:33
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Verkäufer wirklich Eigentümer? Rückforderungen wenn verkäufer im Ausland?

Hallo Jura-Forum Gemeinde,

angenommen man hätte folgende Konstellation.

schwerkranke Besitzerin eines Hauses wird von einem ausländischem (z.B. Pakistan/Afghanistan etc.) Bekannten gepflegt.

Aus Dankbarkeit überschreibt sie ihrem Bekannten das Haus und sichert sich ein lebenslanges Wohnrecht.

nach einigen wenigen Jahren des Pflegens (angenommen 2-4 Jahre) verstirbt die Besitzerin.

Der Pfleger möchte nun das Haus verkaufen und direkt im Anschluß wieder in sein Heimatland ziehen.

Was hat der fiktive Käufer in diesem Fall zu beachten?
Mir kämen sofort folgende Bedenken.
  • Wie kann sichergestellt werden, das Verkäufer auch Eigentümer ist und nicht aus dem nichts noch Erben auftauchen.
  • Sollten doch noch Erben auftauchen, können die überhaupt gegen den Käufer etwas geltend machen?
  • Wie kann sichergestellt werden, dass Geld erst dann fließt, wenn das Eigentum tatsächlich unwiederruflich übergegeangen ist?
  • Ist das Geld erstmal in Pakistan/Afghanistan, wird es schwer irgendwelche rechtlichen Ansprüche auf das Geld oder den Verkäufer durchzusetzen.

liebe Grüße
rroth1
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Alt 02.08.2011, 09:46
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AW: Verkäufer wirklich Eigentümer? Rückforderungen wenn verkäufer im Ausland?

Entscheidend ist doch, ob der Verkäufer im Grundbuch eingetragen ist - darauf kann sich der Käufer verlassen.
Mit etwaigen Erben hat ein Käufer nichts zu tun, die müssen ihre Ansprüche ggf. mit dem Verkäufer klären.
Die Eigentumsumschreibung findet bei jedem normalen Kauf erst nach Zahlung statt, im notariellen Kaufvertrag wird aber sichergestellt, dass erst gezahlt werden muss, wenn auch sichergestellt ist, dass das Eigentum auf den Käufer umgeschrieben werden kann.
Dem Verkäufer nach Pakistan hinterherzulaufen ist natürlich nicht einfach, ist aber im Prinzip auch nur bei Mängeln des verkauften Objektes ein Thema - dafür lassen sich aber Regelungen im Kaufvertrag finden.
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ausland, eigentum, erben, hauskauf

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