Dies ist eine Diskussion zu Verkäufer wirklich Eigentümer? Rückforderungen wenn verkäufer im Ausland? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Verkäufer wirklich Eigentümer? Rückforderungen wenn verkäufer im Ausland? angenommen man hätte folgende Konstellation. schwerkranke Besitzerin eines Hauses wird von einem ausländischem (z.B. Pakistan/Afghanistan etc.) Bekannten gepflegt. Aus Dankbarkeit überschreibt sie ihrem Bekannten das Haus und sichert sich ein lebenslanges Wohnrecht. nach einigen wenigen Jahren des Pflegens (angenommen 2-4 Jahre) verstirbt die Besitzerin. Der Pfleger möchte nun das Haus verkaufen und direkt im Anschluß wieder in sein Heimatland ziehen. Was hat der fiktive Käufer in diesem Fall zu beachten? Mir kämen sofort folgende Bedenken.
liebe Grüße rroth1 |
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| AW: Verkäufer wirklich Eigentümer? Rückforderungen wenn verkäufer im Ausland? Entscheidend ist doch, ob der Verkäufer im Grundbuch eingetragen ist - darauf kann sich der Käufer verlassen. Mit etwaigen Erben hat ein Käufer nichts zu tun, die müssen ihre Ansprüche ggf. mit dem Verkäufer klären. Die Eigentumsumschreibung findet bei jedem normalen Kauf erst nach Zahlung statt, im notariellen Kaufvertrag wird aber sichergestellt, dass erst gezahlt werden muss, wenn auch sichergestellt ist, dass das Eigentum auf den Käufer umgeschrieben werden kann. Dem Verkäufer nach Pakistan hinterherzulaufen ist natürlich nicht einfach, ist aber im Prinzip auch nur bei Mängeln des verkauften Objektes ein Thema - dafür lassen sich aber Regelungen im Kaufvertrag finden.
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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| ausland, eigentum, erben, hauskauf |
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