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Verkäufer unterzeichnet am Tag des Verkaufes einen Umlaufbeschluss. Ist dieser gültig

Dies ist eine Diskussion zu Verkäufer unterzeichnet am Tag des Verkaufes einen Umlaufbeschluss. Ist dieser gültig innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.10.2008, 07:07
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Question Verkäufer unterzeichnet am Tag des Verkaufes einen Umlaufbeschluss. Ist dieser gültig

A kauft eine Eigentumswohnung.

Der Kaufvertrag wird am 15. Mai 2008 beim Notar geschlossen.

Wohnungsverkäufer B unterschreibt am gleichen Tag (15. Mai) noch einen Umlaufbeschluss.

Frage: Ist dieser Umlaufbeschluss gültig, oder hätte nicht schon A den Beschluss unterschreiben müssen?

Danke für jede Info!
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  #2 (permalink)  
Alt 18.10.2008, 12:49
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AW: Verkäufer unterzeichnet am Tag des Verkaufes einen Umlaufbeschluss. Ist dieser gültig

Zitat:
Zitat von Felice
Frage: Ist dieser Umlaufbeschluss gültig, oder hätte nicht schon A den Beschluss unterschreiben müssen?
Natürlich ist der gültig! B ist ja noch Eigentümer! Erst mit der Eintragung im Grundbuch erhält der Erwerber ein
Stimmrecht
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  #3 (permalink)  
Alt 18.10.2008, 16:09
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AW: Verkäufer unterzeichnet am Tag des Verkaufes einen Umlaufbeschluss. Ist dieser gültig

Danke. Auch für die anderen Antworten.

Grüße Felice
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