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Verkäufer springt vor Notartermin ab!

Dies ist eine Diskussion zu Verkäufer springt vor Notartermin ab! innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 08.09.2011, 18:45
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Verkäufer springt vor Notartermin ab!

Folgende Situ:

M & D kaufen ein Haus, alles wird super abgewickelt (Bar bezahlt) und co.

M & D wohnen seit 3 Monaten in dem Haus und stellen arglistig vesteckte Mängel auf. ES kommt zu einer Rückabwicklung.

Da M & D natürlich ein neues Haus brauchen haben sie sich ein neues Haus ausgesucht ( via Makler) es wurde ein Vorvertrag abgeschlossen, alle Parteien haben unterschrieben. Ein Notartermin ist anberaumt worden. Notariatsvertrag von allen abgesegnet.

Nun hat der Verkäufer 1 Tag vor Notariatstermin ABGESAGT!!!

M & D haben natürlich im Rückabwicklungsvertrag vom "alten" Haus einen Auszugstermin festgelegt. Jetzt haben M & D gerade mal 30 Tage Zeit einen neue Bleibe zu suchen.

Verkäufer wusste vom Auszugstermin und hatte M & D quasi gepusht, um damit die ganze Angelegenheit schnell abzuwickeln.



Gibt es eine Möglichkeit den Verkäufer auf Schadensersatz verklagen?

Wie stehen die Chancen

M & D sind wirklich verzweifelt
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  #2 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 10:16
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AW: Verkäufer springt vor Notartermin ab!

Zitat:
Zitat von mikkimagic Beitrag anzeigen
Gibt es eine Möglichkeit den Verkäufer auf Schadensersatz verklagen?
Das geht immer!
Zitat:
Wie stehen die Chancen
Aussichtslos! Grundstücksverträge sind nur bei notarieller Beeurkundung wirksam.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 14:01
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AW: Verkäufer springt vor Notartermin ab!

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Grundstücksverträge sind nur bei notarieller Beeurkundung wirksam.
Hier sollte man zum besseren Verständnis zwischen dem eigentlichen Grundstückskaufvertrag und dem Vorvertrag unterscheiden.

Für den Sachverhalt wichtig ist, dass auch der Vorvertrag der notariellen Beurkundung bedarf.

Das schließt m.E. aber Schadenersatzansprüche noch nicht gänzlich aus. Es besteht lediglich kein Recht, das Grundstück auch tatsächlich zu erwerben.

Man sollte aber prüfen, ob sich evtl. aus Treu und Glauben Ansprüche ergeben. Dies könnte z.B. dann sein, wenn der Verkäufer oder Makler dem Käufer zugesichert hat, dass der Vorvertrag den Verkäufer rechtlich bindet, den notariellen Kaufvertrag zu schließen.

Dass man, sofern dies zuträfe, ein Nachweisproblem hat, ist eine andere Sache.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 15:34
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AW: Verkäufer springt vor Notartermin ab!

Wenn du aber eine Haftung aufs negative Interesse aus cic bejahst, weil jemand einen formunwirksamen Vorvertrag nicht erfüllt, unterläufst du letztlich den Schutz der Formvorschriften. Deshalb kann eine Haftung aus cic im Vorfeld formbedürftiger Verträge nur bei ganz besonderen Umständen, die hier nicht ersichtlich sind, bejaht werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 16:42
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AW: Verkäufer springt vor Notartermin ab!

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Wenn du aber eine Haftung aufs negative Interesse aus cic bejahst, weil jemand einen formunwirksamen Vorvertrag nicht erfüllt, unterläufst du letztlich den Schutz der Formvorschriften.
Tue ich ja nicht, sondern ich stütze mich auf Treu und Glauben, und zwar in Bezug auf den formwidrigen Vorvertrag, der trotz seiner Bezeichnung an sich ein eigenständiger Vertrag ist, aus dem sich Rechte und Pflichten ableiten.

Hier als Anspruchsgrundlage c.i.c. in Bezug auf den eigentlich angebahnten Kaufvertrag zu nehmen, halte ich ebenso wie Du für aussichtslos, deswegen habe ich das von vornherein nicht weiter verfolgt.

Zitat:
Deshalb kann eine Haftung aus cic im Vorfeld formbedürftiger Verträge nur bei ganz besonderen Umständen, die hier nicht ersichtlich sind, bejaht werden.
Aber aus Treu und Glauben schon eher. Demnach kann treuwidrig handeln, wer sich nach Vertragsschluss auf eine Formvorschrift beruft, deren Nichteinhaltung er selber zu vertreten hat, insbesondere dann, wenn er den anderen bewusst dahingehend getäuscht hat, dass die Formvorschrift nicht vorläge.
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  #6 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 17:05
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AW: Verkäufer springt vor Notartermin ab!

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Aber aus Treu und Glauben schon eher. Demnach kann treuwidrig handeln, wer sich nach Vertragsschluss auf eine Formvorschrift beruft, deren Nichteinhaltung er selber zu vertreten hat, insbesondere dann, wenn er den anderen bewusst dahingehend getäuscht hat, dass die Formvorschrift nicht vorläge.

Das bloße Vertretenmüssen der Formunwirksamkeit kann sicher nicht genügen, denn dass eine Partei die Formunwirksamkeit (mit-)zu vertreten hat, ist der Regelfall, der keine abweichende Beurteilung rechtfertigt. Anerkannt hat der BGH nur zwei Fallgruppen: die Existenzgefährdung und die besonders schwere Treuepflichtverletzung. Letzteres kann aber regelmäßig nur angenommen werden, wenn der andere Teil über die Formbedürftigkeit arglistig getäuscht wurde (denkbar wäre eine Unwirksamkeit der Berufung auf den Formmangel auch, wenn der Verkäufer bereits erhebliche Vorteile aus dem Vorvertrag gezogen hat, aber auch das ist abwegig).
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  #7 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 17:12
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AW: Verkäufer springt vor Notartermin ab!

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Letzteres kann aber regelmäßig nur angenommen werden, wenn der andere Teil über die Formbedürftigkeit arglistig getäuscht wurde
Davon rede ich doch die ganze Zeit. An dem Wörtchen "arglistig" wollen wir uns doch jetzt nicht allzu sehr reiben, eine "bewusste" Täuschung dürfte dies hinreichend erfüllen.
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  #8 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 17:22
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AW: Verkäufer springt vor Notartermin ab!

Wenn wir also in der rechtlichen Bewertung übereinstimmen, hängt nun alles vom Tatsächlichen ab.
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  #9 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 17:53
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AW: Verkäufer springt vor Notartermin ab!

Da hat sich doch ein Geschäft angebahnt. Schon beim beabsichtigten Kauf eines PKW hat mal ein Gericht entschieden, dass dem Kaufinteressenten Schadenersatz zusteht, da für ihn durch die weite Anreise Kosten entstanden sind. Warum sollte das hier anders sein?

§ 311 BGB
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #10 (permalink)  
Alt 09.09.2011, 18:19
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AW: Verkäufer springt vor Notartermin ab!

Weil die Annahme einer cic-Haftung bei formbedürftigen Geschäften, den Sinn der Formvorschriften unterliefe. Zweck des § 311b BGB ist gerade ein Übereilungsschutz; wer sich aber schadensersatzpflichtig macht, wenn er vor Formeinhaltung abspringt, kann sich gerade nicht mehr frei entscheiden. Den Schutz durch Formvorschriften könntest du dann vergessen.
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